Neu: Fahrradschutzstreifen in der Holzheimer Straße

Burglengenfeld. Am kommenden Freitag, 18. Oktober, wird ein weiterer, neuer Fahrradschutzstreifen in der Holzheimer Straße markiert. Im Zuge dieser Neuerung bedeutet dies: Es fallen alle Parkplätze weg. Aufgrund der geltenden Vorschriften wird für Pkw das Längsparken nicht mehr möglich sein. Gleiches gibt es bereits seit 2016 in der Friedhofstraße und Schmidmühlener Straße.

Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß erklärt die aktuellen rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebende Verhaltensweisen: „Fahrradschutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Fahrbahnmarkierung; eine unterbrochene dünne Markierung -> sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild „Fahrrad" auf der Fahrbahn markiert werden. Eine ausdrückliche Benutzungspflicht ist in der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben. 

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Fahrradschutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ist ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten." Somit können keine Kfz mehr in der Holzheimer Straße geparkt werden.


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