Kunstherbst: Prozession voll Anmut und Leben

Rieden. „Die Minutenzählerei ist vorbei.“ Mit diesen Worten stieg Thomas Göldner, Pflegeberater bei der AOK Amberg, in seinen Vortrag zum seit 2017 geltenden Pflegestärkungsgesetz ein. Im bis auf den letzten Platz besetzten Nebenzimmer beim Hirschenwirt konnte VdK-Vorsitzender Josef Niebler neben zahlreichen Mitgliedern und Gästen auch Kreisvorsitzende Marianne Kies-Baldasty zum VdK-Kaffeekränzchen begrüßen.

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An der Antragstellung zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst habe sich durch die Reform seit 01. Januar 2017 nichts geändert, so Göldner. Neu habe jedoch der Gesetzgeber sechs Module mit unterschiedlicher prozentualer Bewertung geschaffen. So würde mit 40 Prozent die Selbstversorgung, wie Körperpflege und Ernährung, mit 20 Prozent der Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen, mit 15 Prozent die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte bewertet. Insgesamt 15 Prozent zählten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten und zehn Prozent die Mobilität. Thomas Göldner erläuterte ausführlich die einzelnen Module und riet „Bereiten Sie sich, wenn bei Ihnen ein Pflegefall begutachtet werden soll, auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor.“ Dass bei drei der sechs Module nur Demenzkranke bewertet würden, sehe er kritisch, „da so viele Behinderte, die noch fit im Kopf sind. benachteiligt werden können.“

Der Pflegeberater stieg auch tief in die Leistungen – Geld-, Sach-, Dienst- oder Kombileistungen –  der nun in fünf Pflegegrade gestaffelten Pflegeversicherungen ein. Pflegestufe eins beinhalte reine Sachleistungen, Pflegegeld oder Pflegesachleistung bei Pflegehilfe durch Fachkräfte seien von Pflegegrad 2 bis 5 gestaffelt und gegenüber dem vorherigen System angehoben worden. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds wie Badumbau oder Türverbreiterung würden bis zu 4000 Euro bezuschusst, führte er weiter aus. Verwies aber darauf, dass dies vorher beantragt und ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden müsse.

Göldner beklagte aber auch den derzeitigen Pflegenotstand „der uns ganz hart trifft, da die Sozialstationen meist ausgebucht sind und Personal fehlt.“ Weiter zeigte der Pflegeberater der AOK die Dienst- und Sachleistungen wie Verhinderungspflege ab der Pflegestufe 2 auf und verwies auch auf die stationäre Kurzzeitpflege in den Pflegestufen. „Eine zusätzliche Leistung“ nannte Göldner die Tagespflege ab Pflegegrad 2, die in Höhe der Sachleistungen bezahlt werde, ohne auf das Pflegegeld angerechnet zu werden. Dazu komme auch noch, dass bei jedem Pflegegrad Sachleistungen bis zu 40 Euro pro Monat für, zum Verbrauch, bestimmte Mittel wie etwa Einweghandschuhe gewährt würden.

Großes Interesse fanden bei den Zuhörern auch die Ausführungen zur vollstationären Pflege „bei der nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz ab der Pflegestufe 2 die persönliche Zuzahlung immer in gleicher Höhe bleibt.“ Abschließend wies Göldner auf Beratungseinsätze durch zugelassene Pflegeeinrichtungenhin, die bei Pflegestufen 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegestufen 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben seien.

VdK-Ortsvorsitzender Josef Niebler fasste nach dem Vortrag zusammen „das Interesse am Vortrag und die inzwischen 680000 VdK-Mitglieder in Bayern zeigen auf, dass die Probleme immer größer werden.“

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