"Letale Dosis": Ex-Verlobter von Maria Baumer erneut in U-Haft

Regensburg. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg die Ermittlungen im Todesfall Maria Baumer bereits im Juli 2019 wieder aufgenommen und aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes gegen den damaligen Verlobten des Tatopfers erwirkt. 

Der Beschuldigte, der sich bereits 2013 wegen des dringenden Verdachts, Maria Baumer getötet zu haben, vorübergehend in Untersuchungshaft befand, wurde gestern aufgrund eines erneuten Haftbefehls des Amtsgerichts Regensburg festgenommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt.




Nach Wiederaufnahme des im Januar 2018 gegen den Beschuldigten eingestellten Ermittlungsverfahrens wurden im Laufe der letzten Monate mit großem Personalaufwand zahlreiche Nachermittlungen geführt. Hierbei wurden insbesondere die sterblichen Überreste der Geschädigten nochmals mit neuesten technischen Methoden chemisch-toxikologisch untersucht.

Dabei konnte erstmalig an einem Kleidungsstück und in Haaren, welche am Fundort der Leiche gesichert worden waren, das Medikament Lorazepam (Tavor) nachgewiesen werden. Am PC des Beschuldigten wurde nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen kurze Zeit vor dem Verschwinden von Maria Baumer eine Google-Suche betreffend die „letale Dosis" dieses Medikaments durchgeführt.

Zudem war dem Beschuldigten in einem im Jahre 2016 wegen einer anderen Straftat geführten Prozess vor dem Landgericht Regensburg nachgewiesen worden, einer Bekannten diese Substanz heimlich beigebracht zu haben. Es besteht deshalb und aufgrund einer Vielzahl weiterer Indizien der vom Amtsgericht Regensburg mit Erlass des Haftbefehls bestätigte dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte Maria Baumer getötet und dieses Medikament bei der Tatausführung benutzt hat.


Der Beschuldigte bestreitet bislang jegliche Beteiligung am Tode der Geschädigten. Trotz des nunmehr vollzogenen Haftbefehls gilt für ihn weiterhin die Unschuldsvermutung.

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