Altlandrat Hans Schuierer - Ehrenmitglied der Traditionskameradschaft Sicherungsbataillon 48

Bisher unbekannte Personen entzündeten, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, in Radling, Am Pfahl, gegenüber eines Waldstücks, ein Lagerfeuer. Dieses wurde vor Verlassen nicht ordnungsgemäß abgelöscht, so dass es auf einer Fläche von ca. 200-300 qm zu einem Schwelbrand des umliegenden Waldbodens kam.

Eine aufmerksame vorbeifahrende Autofahrerin bemerkte am Freitagvormittag den Rauch und alarmierte die Feuerwehr. Diese konnte durch rasches Eingreifen, einen größeren Flächenbrand verhindern. Die Polizei weist darauf hin, dass im Abstand von 5m von Gebäuden und 100m von Waldstücken das Feuermachen generell verboten ist, bzw. es der Erlaubnis bedarf. Im gesamten Landkreis Cham kann davon ausgegangen werden, dass das Betreiben einer Feuerstelle in der freien Natur ohne spezielle Erlaubnis untersagt ist. Bei den aktuellen sommerlichen Temperaturen mit der einhergehenden Trockenheit sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, vor allem in Hinblick auf offenes Feuer und dem Wegwerfen von brennenden Zigaretten.

„Setkání - Begegnungen“ und „Farbe auf der Straße“...
Landwirte werben für Lebensmittel aus der Region