Schwandorf. Im Umwelt- und Planungsausschuss hat sich der Schwandorfer Stadtrat mit den Einwendungen der Bürger beschäftigt, die zum Baugebiet „Schübelfeld West“ eingebracht wurden. Handlungsbedarf bestehe nicht – die nötigen Maßnahmen seien alle unternommen. 

 

Mit Bedenken aller Art beschäftigte sich der Umwelt- und Planungsausschuss des Schwandorfer Stadtrats in seiner dienstäglichen Sitzung. Auf der Tagesordnung stand neben anderen Themen das Areal „Schübelfeld-West“ in Niederhof. Dort ist ein Baugebiet ansässig, das Platz für maximal 55 Parzellen bieten kann und durch einen privaten Investor bebaut wird. Laut Stadtbaudirektor Reinhard Schade entspricht das der Anzahl, die bei Grundstücken dieser Art „üblich“ sind. Geplant ist demnach der Bau von weiteren Einfamilien- und Doppelhäusern, sodass in Schwandorf zukünftig zusätzliche Familieneigenheime entstehen können.

Die verschiedenen Einwände, die gegen den Bau erhoben wurden, stellte Schade am Dienstag dem Gremium vor. Eingereicht wurden diese von privaten Personen sowie von Trägern öffentlicher Belange, die ebenfalls das Recht zur Eingabe haben. Die Privatpersonen äußerten insbesondere Bedenken, dass eine Belastung durch die Emissionen vorliegen könnten – einerseits durch den benachbarten Pferdehof und dessen Gestank, andererseits durch das nahegelegene Tierheim und den Lärm durch das dortige Hundegebell. Zudem waren Sorgen laut geworden, der Verkehrslärm in der Gegend könnte eine zusätzliche Belastung darstellen.

Lärm und Geruch betreffen Einwender nicht

Im Hinblick auf den Lärm und den Gestank konnte Schade die Bedenken zerstreuen. Beide Aspekte seien durch die Stadt umfangreich geprüft wurden, indem jeweils fachkundige Gutachter hinzugezogen wurden. Diese konnten bei ihrer Überprüfung keine besondere Belastung feststellen, weder durch das Hundegebell noch durch den Geruch der Pferde. „In diesem Bereich wird es keine direkte Betroffenheit der Einwender geben“, erklärte Schade. 

Etwas anders stellt sich die Situation bei der zu erwartenden Verkehrslärmbelastung dar, die auch von der Stadt als „wesentlicher Punkt“ betrachtet wird: Hierbei lasse sich im Tagesverkehr zwar eine geringfügige Belastung feststellen, die der Gutachter errechnet habe. Allerdings überschreitet diese den Grenzwert lediglich in kleinem Rahmen an der Nord-Ost-Fassade eines Gebäudes. Außerdem werde der Grenzwert in der Nacht nicht erreicht. Nach Abwägung der Umstände, so Schade, sei das für Betroffene noch eine zumutbare Belastung.

Auch in anderen Punkten besänftigte Schade die Einwände, die Bürger im Rahmen des obligatorischen Verfahrens eingebracht haben. So wird z.B. allen naturschutzrechtlichen Aspekten Rechnung getragen, die Verkehrssicherheit bleibe gewahrt und bei den Entwässerungssystemen seien keine Probleme zu erwarten. In all diesen Punkte habe die Stadtverwaltung umfangreiche Maßnahme unternommen und Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen, um allen Erfordernissen gerecht zu werden. Dabei dürfte die Verwaltung vermutlich eine besondere Gründlichkeit an den Tag gelegt haben, denn 2017 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den damals gültigen Bebauungsplan für rechtlich unwirksam erklärt – unter anderem, weil dieser an „Ermittlungsdefiziten“ hinsichtlich des Verkehrslärms litt.

„Gerechte Abwägung“

Die Einwendungen wurden deshalb zur Kenntnis genommen, waren aber kein Anlass für weitere Schritte. Als Begründung verwies der Stadtbaudirektor auf die bereits unternommenen Maßnahmen, diese hätten sich allen genannten Aspekten hinreichend angenommen. Mehr Erfolg hatte dagegen der Landesfischereiverband als Träger öffentlicher Belange. Dessen Vertreter hatten sich besorgt geäußert, da in den geplanten Metalldächern sogenannte Metallionen enthalten wären. Diese könnten wiederum ins Wasser gelangen und dort womöglich die Fische schädigen. Der Stadtrat hat seinen Plan aufgrund dieser Bedenken dahingehend abgeändert, dass nun alternativ auf Titanzink in den Dächern zurückgegriffen wird.

Damit seien die Anforderungen, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vorgegeben hat, erfüllt. Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) sprach angesichts dessen von einer „gerechten Abwägung“, die die Verwaltung bei allen relevanten Aspekten vorgenommen habe. Das sahen die anwesenden Stadträte offenbar ähnlich: Sie schlossen sich der Vorlage am Ende fraktionsübergreifend an — und verabschiedeten diese ohne Gegenstimmen.