Kontrolle zur Einhaltung der Covid-19 Hygieneregeln

Bei einer Gaststättenkontrolle am 27.09.2020 gegen 02:15 Uhr im Landkreis Cham konnten Beamte der Polizeiinspektion Cham feststellen, dass im Inneren der Gaststätte Partybetrieb mit hoher Besucherzahl herrschte.

Die tanzenden Gäste, welche den Mindestabstand nicht einhielten, trugen alle keine Mund- und Nasenbedeckung. Diese ist jedoch vorgeschrieben, solange sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden.

Da es sich in diesem Fall zudem nicht um eine, nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässige Veranstaltung handelte, ist auch das Tanzen in geschlossenen Räumen zu lauter Musik nicht zulässig.

Die anwesenden Gäste wurden über das Fehlen ihrer Mund- und Nasenbedeckung verwarnt und zur Einhaltung der geltende Hygienevorschriften aufgefordert.

Den Betreiber der Gaststätte erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.


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