Kreis Amberg-Sulzbach: Präsenzunterricht startet für einige SchülerInnen

Kreis Amberg-Sulzbach/StadtAmbrg. Im Landkreis Amberg-Sulzbach beginnt ab Montag, 22. Februar für Grundschüler, Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen, Real- und Mittelschulen sowie Kinder und Jugendliche der entsprechenden Stufen an Förderschulen wieder der Präsenzunterricht.


Voraussetzung hierfür ist, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter in den Klassenräumen zuverlässig eingehalten werden kann. Sofern das nicht möglich ist, werden die Klassen für den Wechselunterricht aufgeteilt. Die Gruppen kommen dann abwechselnd zum Unterricht, je nach Schule erfolgt dies tage- oder wochenweise.

Möglich ist der Präsenzunterricht, weil der Inzidenzwert im Landkreis Amberg-Sulzbach seit mehreren Wochen unter 100 liegt. Sollte sich dies ändern und der Inzidenzwert im Landkreis wieder über 100 steigen, dann müssten die Schulen am Folgetag der Grenzwertüberschreitung wieder geschlossen werden und die Schüler von zu Hause aus lernen.

Parallel zu den Schulen ist auch der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit entsprechendem Schutz- und Hygienekonzept möglich.

Auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-as.de ist mithilfe einer Ampel anschaulich dargestellt, ob Präsenzunterricht stattfinden kann oder ob Distanzunterricht durchgeführt wird.

Die Situation in der Stadt Amberg


Der Inzidenzwert in der Stadt Amberg unterschreitet den Wert von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner seit sieben Tagen. „Damit kann die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden, Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Abschlussklassen an Schulen ist möglich, Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und berufliche Aus- und Fortbildung dürfen angeboten werden sowie Fahrschulen dürfen öffnen“, teilt die Stadt mit.

Mit der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 entfällt ab Samstag, 20. Februar 2021, 0 Uhr, die nächtliche Ausgangssperre. Sobald die 7-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Amberg erneut überschritten wird, tritt die nächtliche Ausgangssperre, nach Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Amberg, wieder in Kraft. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung, dass das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist, bleibt davon unberührt.

Für folgende Schulen bzw. Jahrgangsstufen oder Schulklassen findet ab Montag, 22. Februar 2021, Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in den Unterrichtsräumen statt: Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten und weiteren Förderbedarf, an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, wird in den Wechselunterricht übergegangen.

Ab Montag ist zudem der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter den Voraussetzungen zulässig, dass die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans ausgearbeitet haben. Dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Fahrschulen dürfen ebenfalls ab dem 22. Februar in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ausgenommen davon sind die Erwachsenenbildung, vergleichbare Angebote sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote, z.B. Musikschulen.

„Sobald die 7-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Amberg erneut überschritten wird, wird dies im Amtsblatt der Stadt Amberg bekanntgegeben. Dies hat dann zur Folge, dass Schulen in den Distanzunterricht wechseln müssen.“


Ausgenommen sind Abiturientinnen und Abiturienten (Abschlussprüfungen in 2021) sowie Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige müssen schließen. Angebote für berufliche Aus- und Fortbildung, 

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