Kreis Regensburg untersagt Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern

Kreis Regensburg. Zur Eindämmung des Coronavirus hat der Freistaat Bayern am 11. März 2020 entschieden, bis einschließlich 19. April alle Veranstaltungen ab 1 000 Personen zu untersagen und empfiehlt die Absage auch für kleinere Events ab 500 Menschen. Daher hat das Landratsamt Regensburg am 12. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der alle Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Teilnehmern im Landkreis Regensburg untersagt sind.

Die Anordnung tritt am 14. März 2020, 12 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

In Einzelfällen und auf Antrag des Veranstalters kann von diesem Verbot abgewichen und eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung mit 500 bis 1000 Teilnehmern erteilt werden.

Es müsse alles getan werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zeitlich und räumlich zu verlangsamen und insbesondere auch von der anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.

Kontakt:

Staatliches Gesundheitsamt, Anton Grafenauer,

Tel. 0941 4009 756,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.;

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 12. März 2020 finden Sie auf der Themenseite des Landkreises Regensburg zum Coronavirus unter https://www.landkreis-regensburg.de/corona/


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