Regensburg. Wer kommt wie zu seinem Termin für die Impfung gegen das Coronavirus? Dafür hat der Kreis Regensburg nun zwei Wege vorgestellt.

Aller Voraussicht nach können bereits nächste Woche die meisten Zweitimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen abgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.  „Daher konkretisieren sich nun die weiteren Vorbereitungen für die Impfung der großen Personengruppe der über 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger.“


In den letzten Tagen haben die über 80 Jahre alten Personen ein Informationsschreiben des Landratsamtes bekommen - und darüber hinaus auch oft noch ein Schreiben der Wohnsitzgemeinde.

„In den Medien gibt es viele Berichte zur Registrierung über die bayernweit eingerichtete Anmeldeplattform BayIMCO (www.impfzentren.bayern). Zur besseren Orientierung hat die Ärztliche Leitung der Landkreis-Impfzentren daher das Informationsangebot kurz und kompakt zusammengefasst und auch Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen formuliert“, teilt nun der Landkreis mit.

Grundsatz:

Weil in der Anfangszeit der Impfstoff knapp ist, musste festgelegt werden, in welcher Reihenfolge geimpft wird. Menschen mit besonders hohem Risiko sollen zuerst geimpft werden. In der Impfverordnung des Bundes wurden drei Priorisierungsstufen festgelegt.

Zur Stufe 1 der höchsten Priorität gehören
- Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen,
- MitarbeiterInnen von ambulanten Pflegediensten,
- MitarbeiterInnen etwa von Notaufnahmen, Intensivstationen, Rettungsdiensten


Priorisierungsgruppe 1

Die impfwilligen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen wurden vor Ort durch die mobilen Teams geimpft. Für alle weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 1 gilt das nachfolgend dargestellte Anmeldeverfahren. Wobei die sogenannten Gemeindeimpfungen („Option 2") nur für die 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger vorgesehen sind. Diesem Personenkreis soll so eine wohnortnahe Impfmöglichkeit eingeräumt werden.

Das bedeutet, so der Landkreis weiter, dass die Ü80-jährigen Bürgerinnen und Bürger zwei Anmeldeoptionen haben, die Option 1 und die Option 2. Alle anderen Personen der Priorisierungsgruppe 1 haben nur die Option 1.