Kreis Schwandorf: RKI meldet 7-Tages-Inzidenz von 108,9
Die Ergebnisse aus den Reihentestungen in verschiedenen Heimen stehen noch aus. In Quarantäne befindet sich seit heute eine Gruppe des Kindergartens St. Marien in Oberviechtach.
Ab heute bis zum Ablauf des 05. Januar 2021 gilt in Bayern die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wir haben diese Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die amtliche Begründung dazu unter „Downloads" in unsere Corona-Homepage eingestellt. Von den Änderungen sind unter anderem Gottesdienste, Versammlungen nach Versammlungsrecht, Besuchs- und Schutzregelungen in den Heimen, die Sportausübung, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die Schulen ab der achten Jahrgangsstufe und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen betroffen. Weitere Einschränkungen treten in Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 oder gar 300 überschreitet.