Bild:(c) Hubert Kohl, pixelio.de  -  Regensburg. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die auf mehrere Strafanzeigen eines Mitarbeiters des Krematoriums seit August 2017 geführten Ermittlungen bzw. Vorermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen verantwortliche Personen der Verwaltung der Stadt Regensburg mangels Tatnachweises bzw. mangels hinreichendem Anfangsverdacht nach § 170 Absatz 2 bzw. § 152 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.

 

Der in den Strafanzeigen im Wesentlichen erhobene Verdacht, die für den Betrieb des Krematoriums Verantwortlichen nähmen angesichts vorliegender Mängel der Anlage Gesundheitsbeeinträchtigungen und Körperverletzungen der Mitarbeiter bewusst in Kauf, konnte nicht erhärtet werden.

Weder konnten etwaige körperliche Beeinträchtigungen bei den Mitarbeitern beweiskräftig festgestellt werden, die konkret auf etwaige Mängel der Krematoriums- anlage oder des Arbeitsschutzes zurückgeführt werden könnten, so die Staatsanwaltschaf.

Noch konnten tragfähige Beweise gewonnen werden, dass es - ggfs. in entsprechenden Störfällen - zu konkreten Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter gekommen ist, die von den Verantwortlichen in Kenntnis der Mängel der Anlage bewusst in Kauf genommen worden wären. Auch ergaben sich keine Anhaltspunkte für etwaige schädliche Auswirkungen einer festgestellten Überschreitung der zulässigen Grenzwerte beim Kohlenmonoxidausstoß der Anlage auf die Gesundheit von Menschen.

In mehreren Strafanzeigen hatte der Anzeigeerstatter, ein früherer Mitarbeiter des Krematoriums, behauptet, er und andere Mitarbeiter des Krematoriums wären während ihrer Arbeit im Krematorium seit längerer Zeit einer gesundheitsgefähr- denden Kohlenmonoxidbelastung und anderen gefährlichen Stoffen ausgesetzt gewesen, was insbesondere bei ihm zu körperlichen Beeinträchtigungen von Krankheitswert geführt habe.

Die für den Betrieb des Krematoriums Verantwortlichen hätten von den Mängeln der Anlage und der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren gewusst und bewusst nichts dagegen unternommen. Unter anderem beschuldigte er insoweit auch die Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, gegen die sich jedoch keinerlei Verdachtsmomente ergeben haben und kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.