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Die Bürgermeisterwahl in Fensterbach vom Oktober 2015 wurde, wie berichtet, angefochten. Begründet wird die Wahlanfechtung im Wesentlichen damit, dass zu Unrecht das Gemeindewappen verwendet worden sei und der Kandidat der Wählergemeinschaft Högling aufgrund fehlender Unterschriften nicht zur Wahl zugelassen wurde. Mittlerweile haben das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz entschieden. Beide Gerichte haben es abgelehnt, das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vorläufig außer Kraft zu setzen, bis über die Klage in der Hauptsache entschieden ist.

Damit bleibt der zum Bürgermeister gewählte Christian Ziegler weiter im Amt.

Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof begründete die Ablehnung in seinem Beschluss vom 24. Februar damit, dass sich der Antragsteller nicht durch einen Rechtsanwalt hat vertreten lassen, was in zweiter Instanz notwendig ist. Auf dieses Erfordernis war der Antragsteller vom Verwaltungsgericht Regensburg als erster Instanz hingewiesen worden.

Außerdem hielten die Münchner Richter den Eilantrag auch deshalb für unzulässig, weil er nicht von mindestens fünf in der Gemeinde Fensterbach wahlberechtigen Personen unterstützt wurde und der Antragsteller weder als gewählter oder unterlegener Bewerber oder Listennachfolger in eigenen Rechten betroffen ist.

Im Landratsamt geht man davon aus, dass nach Abschluss des vorläufigen Verfahrens jetzt auch in der Hauptsache zeitnah entschieden wird. Als nächsten Schritt wird das Verwaltungsgericht Regensburg über die Wahlanfechtung in der Hauptsache zu entscheiden haben. Im bisherigen vorläufigen Rechtsschutz ging es allein darum, ob der gewählte Kandidat bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens bis auf weiteres im Amt bleiben darf.