Der Einstieg in die Badewanne wird zum gefährlichen Balanceakt, die Treppe zur unüberwindlichen Hürde und der Rollator bleibt an der Türschwelle hängen: Für pflegebedürftige Menschen gleicht die eigene Wohnung oft einem Hindernisparcours. Aber so muss es nicht bleiben.

Bevor dann an einen – meist nicht gewünschten – Umzug ins Heim gedacht wird, sollten geeignete Umbauten in Erwägung gezogen werden. Diese heißen im Fachjargon „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" und können eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Pflege deutlich erleichtern. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär" gibt es für solche Maßnahmen Zuschüsse von der Pflegeversicherung.

Zuschüsse von der Pflegeversicherung

„Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen spielen eine immense Rolle, wenn es darum geht, länger in den eigenen vier Wänden zu leben", weiß Kathrin Delfs, Pflegeberaterin vor Ort bei der compass private pflegeberatung.

Manchmal genüge es dafür schon, Stolperfallen zu beseitigen oder Orientierungshilfen anzubringen. Oft sind aber größere und kostspieligere Veränderungen nötig, zum Beispiel der Einbau von Rampen oder einem Treppenlift, Türverbreiterungen, Haltegriffe, ein Badezimmerumbau oder die Verlegung von Lichtschaltern in Rollstuhlhöhe.


 „Pro Maßnahme ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich, bei mehreren zusammenwohnenden Versicherten, etwa in einer Pflege-WG, bis zu 16.000 Euro", erklärt Delfs. Darüber hinaus entstehende Kosten müssen selbst getragen werden.

Erst beantragen, dann umbauen

Wer Zuschüsse erhalten will, darf aber nicht einfach drauflos bauen. „Am Anfang steht das Gespräch mit der Versicherung und die Antragstellung", informiert die Pflegeberaterin. Dafür kann man zum Beispiel einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme einholen und diesen bei der Pflegekasse einreichen.

Bei Fragen und Problemen mit der Beantragung hilft etwa die kostenlose compass-Hotline unter der Telefonnummer 0800–101-8800 weiter, Infos gibt es auch unter www.pflegeberatung.de. Ist der Antrag gestellt, erfolgt eine Begutachtung vor Ort, nach der entschieden wird, ob und welche Zuschüsse gewährt werden. Für die Bearbeitung hat die Pflegeversicherung maximal fünf Wochen Zeit. Überschreitet sie diese ohne hinreichenden Grund, gilt der Antrag als genehmigt. (djd)