Seit Dienstag sind die Kirchengasse und die Pfleghofgasse in Schwandorf als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Stadt verspricht sich durch die Maßnahme eine Beruhigung des Verkehrs in diesem sensiblen Bereich und vor allem  mehr Sicherheit für die Kinder  der Gerhardingerschule, des Kindergartens St. Jakob und der städtischen Kinderkrippe. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hatte der Bauausschuss im Oktober 2014 gefasst, nach Abschluss der Bauarbeiten und Inbetriebnahme der Kinderkrippe haben jetzt Bauhofarbeiter die Beschilderung am Schulgebäude und der Pfleghofgasse angebracht.

Die Ausweisung bedeutet ein Benutzungsverbot für alle Kraftfahrzeuge, auch das Parken ist damit nicht mehr gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind durch Zusatzzeichen die Zufahrten in die Grundstücke sowie Lieferverkehr. Auf die Besucher der Pfarrkirche St. Jakob wird ebenfalls Rücksicht genommen. Die Anfahrt zu Gottesdienstzeiten ist möglich, alte und gebrechliche Besucher können vor der Kirche aussteigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Fahrzeug zum Parken  ausschließlich im  Schulhof der Gerhardingerschule abgestellt werden kann. Eltern, die ihre Kinder zur Schule, in den Kindergarten oder die Kinderkrippe bringen, dürfen die Fußgängerzone nicht mehr befahren. Sie werden dringend gebeten, zum Abstellen des Fahrzeuges die speziell ausgewiesenen Eltern-Kind-Parkplätze im Erdgeschoss des Rathaus-Parkhauses zu nutzen.

Auf den gekennzeichneten Stellflächen und sonstigen freien Plätzen im Parkhaus kann bis zu 30 Minuten kostenlos geparkt werden. Ohne eine Gebühr zu entrichten verbleibt damit genügend Zeit, das Kind zur jeweiligen Einrichtung zu bringen. Stadt und Polizei hoffen auf die Disziplin und das Verständnis der Verkehrsteilnehmer, geht es doch  letztendlich um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Kinder in diesem Teil der Altstadt.  In einer Übergangszeit werden keine Verwarnungen ausgestellt. Per Hinweiszettel an der Windschutzscheibe werden Autofahrer in den kommenden Tagen darauf hingewiesen, dass sich die Verkehrsregelung geändert hat und künftig ein Verwarnungsgeld fällig wird.