Landkreis Schwandorf: Ab morgen gilt in vielen Bereichen 2G

Schwandorf. 155 Fälle am Freitag, „lediglich" 45 am Samstag und 132 am Sonntag, 14. November, sind die traurige Bilanz des Wochenendes. Somit steigt die Gesamtzahl der Infektionen mit dem Corona-Virus über das Wochenende laut RKI auf 11.321. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 528,7.


Bislang verzeichnen wir heute 93 Neuinfektionen, was kaum zu einer Entspannung der Situation in den Krankenhäusern beitragen dürfte. Zahlreiche Fälle wurden in verschiedenen Senioreneinrichtungen und Schulen des Landkreises bekannt. Dass die Nachverfolgung aufgrund dieser Entwicklung vom Gesundheitsamt nicht mehr gewährleistet werden kann und infizierte Personen in Eigenverantwortung handeln müssen, haben wir bereits mitgeteilt. Aus gegebenem Anlass wiederholen wir diesen Hinweis aber im Laufe dieser Pressemitteilung erneut.

Die Situation in den Krankenhäusern spitzt sich dramatisch zu, so die einhellige Meinung der Klinikvertreter im Landkreis. Vor allem um das Personal, welches seit vielen Monaten am absoluten Limit arbeitet, mache man sich große Sorgen. In der heute stattfindenden Videokonferenz der Führungsgruppe Katastrophenschutz brachten viele Institutionen und Einrichtungen ihre Besorgnis zum Ausdruck.

Freistaat schafft neue Regeln zum Schutz der Bevölkerung

Der Bayerische Ministerrast beschloss am heutigen Montag, dass angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen und der besonders dramatischen Lage auf den bayerischen Intensivstationen ab Dienstag, 16.11., bei roter Krankenhausampel die 2G-Regel auch in Restaurants und Übernachtungsbetrieben gilt. Für körpernahe Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus (also nur mit negativen PCR-Test). Zudem muss ab morgen auch überall dort, wo die 3G plus- bzw. 2G-Regel anzuwenden ist, wieder eine Maske getragen werden. In Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen gilt die Maskenpflicht sobald die gelbe Ampelstufe erreicht ist, außer Betreiber und Veranstalter verpflichten sich zu 2G plus und verlangen von Geimpften und Genesenen zusätzlich einen negativen Schnelltest. Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern benötigen mindestens zweimal die Woche einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest. Die Besucher dieser Einrichtungen müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorlegen. In den Kindertageseinrichtungen wird das Testangebot auf dreimal wöchentlich ausgeweitet.

Quarantänepflicht auch ohne behördliche Anordnung im Einzelfall

Obwohl wir bereits letzte Woche in unserer Pressemeldung Nr. 508 zu Corona darauf hingewiesen haben, sei dies aufgrund der großen Brisanz heute nochmals erwähnt. „Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben." Dies regelt die Allgemeinverfügung Isolation mit verbindlicher Wirkung für alle. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Isolationspflicht unabhängig von einer Mitteilung des Gesundheitsamtes besteht und bitten die Bürger um ein verantwortungsvolles Handeln. Das gilt insbesondere in einer Phase der Pandemie, in der es aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht mehr möglich ist, jeden einzelnen Fall so abzuarbeiten, wie es im Idealfall wünschenswert wäre. Auch die lückenlose Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr gewährleistet. Das ist aber auch einleuchtend. Wenn von 100 bekannten Neuinfektionen an einem Tag jeder nur 20 Kontakte in Beruf und Freizeit angibt, dann sind das 2.000 Kontakte, die nicht mehr umfassend abgearbeitet werden können. Deshalb wurde in der letzten Woche das Kontaktpersonenmanagement auch bayernweit umgestellt. Das Schwandorfer Gesundheitsamt ruft aufgrund der besorgniserregenden Situation in den Krankenhäusern dazu auf, Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Nur so sei der Lage Herr zu werden.

Impfungen sind wieder stark gefragt

Die Nachfrage nach Impfungen ist gerade in den letzten Tagen im Impfzentrum enorm angestiegen. Am vergangenen Samstag war die maximale Tageskapazität von 120 Impfungen bereits zur Mittagszeit überschritten. Am Ende des Tages waren es in absoluten Zahlen rund 260 Impfungen. Teilweise betrug am Samstag die Wartezeit der Impfwilligen während der freien Impfsprechstunde weit über eine Stunde. Dennoch erreichten uns heute Zuschriften von Geimpften auch weiterhin freie Sprechstunden vorzuhalten. Allerdings gestaltet sich dies aufgrund der umfangreichen und komplexen logistischen Planung bei der Impfstoffbestellung, welche einen 14-tägigen Vorlauf bedarf, zunehmend schwierig.

Entsprechend der großen Impfnachfrage ist derzeit unsere Telefonhotline gefragt. Trotz Erhöhung des Personals in unserer Hotline konnten heute 1.600 Anrufe nicht beantwortet werden. Wir bitten deshalb erneut von der Onlinereservierung unter www.impfzentren.bayern Gebrauch zu machen. Sollten dort keine freien Termine in den unmittelbar folgenden drei bis vier Tagen zu buchen sein, stehen auch telefonisch keine freien Termine zur Verfügung.

Das Impfzentrum des Landkreises Schwandorf ist gemäß der Bayerischen Impfstrategie als staatliches Ergänzungsangebot zu den Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte zu verstehen. Wir halten eine personelle und logistische Kapazität von 120 Impfungen täglich an 5 Tagen die Woche vor. Das Team arbeitet aktuell weit über dieser Maximalkapazität. Unserem professionell arbeitenden Impfteam sei an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz gedankt. Wir sind dabei, die Kapazitäten weiter auszubauen, allerdings braucht dies Planung und Zeit.

In den kommenden Tagen hat das Impfzentrum in Nabburg zu folgenden Zeiten geöffnet:

Dienstag, 16. November, ganztags nur mit bereits vereinbarten Terminen

Mittwoch, 17. November, 13 bis 16 Uhr (ohne Termin)

Donnerstag, 18. November, ganztags nur mit bereits vereinbarten Terminen

Freitag, 19. November, 14 bis 17 Uhr (ohne Termin)

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst
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