Landkreis Schwandorf: Am 18. Januar 157 Fälle, am 19. Januar bislang 144

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet: Mit 157 Fällen am Dienstag, am 18. Januar und am 19. Januar bislang 144 Fällen, steigt die Gesamtzahl der Infektionen mit dem Coronavirus auf 16.947. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank gestern leicht auf 337,4 und stieg heute aufgrund der vielen gestrigen Fälle deutlich auf 378,5.


Der starke Anstieg der Inzidenzen im Süden der Oberpfalz scheint jetzt auch die mittlere Oberpfalz zu erreichen. Überraschend ist diese Angleichung freilich nicht. Wir hatten diese Einflüsse mit einigen Tagen Verzögerung – mal in die, mal in die andere Richtung – schon öfter feststellen können. Die bestätigten Omikron-Fälle im Landkreis Schwandorf stiegen seit Montag, 17. Januar, von 316 auf 415.

Wir haben ein überaus diffuses Infektionsgeschehen, also nicht einzelne große Ausbrüche, sondern Schwelbrände an vielen Ecken und Enden. Allein in den drei Tagen dieser Woche sind 73 positive Schnelltests aus Schulen und Kindertagesstätten gemeldet worden. Keine wesentlichen Neuigkeiten gibt es von den Ausbrüchen in Seniorenheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Zum Teil finden Reihentestungen heute und morgen statt, zum Teil liegen deren Ergebnisse noch nicht vor.

Im den sieben Tagen vom 12. bis 18. Januar wurden von uns 1.600 Impfungen verabreicht. Diese gliedern sich auf in 170 Erst-, 240 Zweit- und 1.190 Boosterimpfungen. Die Hausärzte im Landkreis Schwandorf haben in den sechs Tagen vom 12. bis 17. Januar 3.552 Mal geimpft, und zwar 261 Erst-, 687 Zweit- und 2.604 Boosterimpfungen. Die Impfzahlen der Hausärzte von gestern wurden uns noch nicht zur Verfügung gestellt. Feststellen lässt sich aber, was bayernweit keine Neuigkeit mehr ist. Es werden wesentlich mehr Drittimpfungen gespritzt als Erst- und Zweitimpfungen zusammen.

Ursprünglich war der Impfstoff von Johnson & Johnson für all jene interessant, die nur eine Impfung verabreicht bekommen wollten, da man bei diesem Wirkstoff bereits nach einer Injektion als geimpft galt. Zwischenzeitlich hat sich die wissenschaftliche Meinung hierzu geändert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist aufgrund einer im Vergleich hohen Anzahl von Impfdurchbrüchen mit schweren Verläufen darauf hin, dass die Schutzwirkung gegen das Coronavirus nach lediglich einer Impfung mit dem Wirkstoff Johnson & Johnson rasch nachlässt. Deshalb wird eine Optimierungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung dringend empfohlen. Da auch dann kein langanhaltender Schutz gegen die Omikron-Variante gegeben ist, wird eine Drittimpfung nach drei Monaten von Experten der Stiko unbedingt geraten. Anders als einige andere Bundesländer folgt die Bayerische Staatsregierung dieser Empfehlung bereits. In Bayern gilt die Zweitimpfung auf Johnson & Johnson nicht als Auffrischungsimpfung. Das Paul-Ehrlich-Institut rät der Politik inzwischen sogar, Personen mit nur einer Impfung nicht mehr als „vollständig geimpft" zu betrachten.

Im europapolitischen Diskurs wird derzeit beraten, ob aufgrund des raschen Rückgangs der Schutzwirkung die Gültigkeit des europäisches Impfzertifikats für Ungeboosterte auf neun Monate begrenzt wird. Bislang waren dies zwölf Monate. Sollte diese Überlegung in die Tat umgesetzt werden, könnte so manche Urlaubsplanung oder beruflich bedingte Auslandsaufenthalt gefährdet sein. Deshalb ist eine rasche Drittimpfung unbedingt zu empfehlen.

Zudem gilt der Genesenen-Status ab sofort nur noch drei Monate, statt wie bisher sechs Monate. Von einer Infektion genesene Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich folglich nach Ablauf der Frist auch im Berufsleben wieder täglich testen, da dort die 3G-Regel gilt. Mit nur einer einzigen Injektion gilt man nach überstandener Infektion als geimpft und erhält den Status 2G.

Um einen ausreichenden Wirkschutz gegen die sich rasant ausbreitende Omikron-Variante zu gewährleisten und etwaige Probleme aufgrund anstehender Änderungen zu vermeiden, raten die Verantwortlichen des Impfzentrums zu Auffrischungsimpfungen. Da derzeit zahlreiche Termine in unserem Impfzentrum ungenutzt bleiben, ist kaum mit Wartezeiten zu rechnen. Zudem gibt es in den nächsten Tagen für die Personengruppe über 30 Jahre die Möglichkeit, sich aufgrund eines Sonderkontingentes mit dem Wirkstoff des Herstellers BioNTech impfen zu lassen. Eigentlich ist dieser Impfstoff der Altersgruppe unter 30 Jahre sowie Schwangeren vorbehalten. Im Rahmen des Sonderkontingents können auf Wunsch auch ältere Personen BioNTech erhalten.

Interessierte über 30 Jahre müssen hierfür jedoch unbedingt einen Termin vereinbaren. Dies kann sowohl telefonisch unter 09433 3189510 oder über das Onlineportal www.impfzentren.bayern erfolgen. Wählen Sie hierfür im Onlineportal die Kategorie "BioNTech-Sonderkontingent" für Ihren Wunschstandort aus. Wer ohnehin zum Bezug von BioNTech berechtigt ist, also Personen unter 30 Jahren und Frauen ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, kann weiterhin die regulären Termine buchen oder ohne Termin vorbeikommen.

Zahlreiche Impftermine sind verfügbar

Bereits am Montag haben wir die Öffnungszeiten an den beiden Standorten unseres Impfzentrums bis Freitag mitgeteilt.

Darüber hinaus haben wir wie folgt geöffnet:

am Samstag, 22. Januar, an beiden Standorten jeweils von 9 - 13 und 14 - 17 Uhr

am Sonntag, 23. Januar, in Nabburg von 10 - 13 und 14 - 18 Uhr

Wie das Globus-Warenhaus selbst ist auch die Außenstelle im Globus am Sonntag geschlossen.

Neue Funktionen der Corona-Warn-App

Vor zwei Tagen wurde für iPhones das Update auf die Version 2.16.1 mit neuen Funktionen herausgegeben. Unter anderem werden in der Zertifikatsübersicht mehrere Impfzertifikate in einer kombinierten Anzeige dargestellt. Allerdings sollten die Entwickler der App die aktuelle Software nochmal nachbessern. Denn demjenigen, der nach drei Impfungen als geboostert gilt, wird aktuell der Status-Nachweis „2G" angezeigt. Richtig wäre „2G+". Nachgewiesen werden kann das zwar auch in der aktuellen Version, aber – wie bisher auch – erst nach dem Aufklappen der einzelnen Impfzertifikate („1 von 2", „2 von 2" und „3 von 3").

„2G-Regel" vorläufig außer Vollzug

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom heutigen Tag die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene („2G") vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben. Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel. Der Staatsregierung bleibt es aber unbenommen, unter Beachtung der näheren Hinweise des Gerichts und deren Einarbeitung in den Verordnungstext die „2G-Regel" wiedereinzuführen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.

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