Die Friedhöfe in Burglengenfeld, Teublitz und Katzdorf sollen würdevolle Orte zum Gedenken an die Verstorbenen bleiben. Trotz der intensiven Bemühungen der Mitarbeiter des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Kommunale Bestattungen Burglengenfeld – Teublitz, ein würdevolles Erscheinungsbild der Friedhöfe zu erreichen, ist die Friedhofsverwaltung auf die Unterstützung der Familien angewiesen, die eine Grabstelle nutzen.

 

Gerade bei der Frage, wie weit für die Pflege um das Grab die Grabnutzungsberechtigten zuständig sind, gibt es immer wieder Grund zu Diskussionen. „Hier besteht offensichtlich Aufklärungsbedarf“, sagt Friedrich Gluth, Vorstand des gKU. Denn in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Kommunalen Bestattungen ist auch die Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätten eindeutig geregelt.

„Grabnutzungsberechtigte“, so heißt es in der Satzung, müssen auch die Fläche außerhalb der Grabeinfassung pflegen. Konkret sind es 30 Zentimeter links, rechts und vor der Grabstelle sowie 20 Zentimeter dahinter. Gluth machte deutlich, dass dies in keiner Weise als Gängelung zu verstehen ist. Denn – und auch das steht in der Satzung: Ziel der Regelungen ist es eben, einen würdigen Zustand des Friedhofs und der einzelnen Grabstätten zu erhalten.

Letztlich geht es um ein ordentliches Gesamtbild. Und die Friedhofswärter können ihre Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß durchführen, wenn zum Beispiel Kiesumrahmungen der Grabstellen zu weit ausufern oder zu hoch geschossenes Gras den Maschineneinsatz im ohnehin beengten Raum zwischen den Grabstellen unmöglich macht.

Kommt ein Grabnutzungsberechtigter seinen Verpflichtungen zur Grabpflege nicht nach, dann wendet sich das gKU direkt an die Grabbesitzer und bittet darum, dass ein Pflegezustand hergestellt wird, der der Würde des Ortes gerecht wird. Aber die Briefe, in denen um das Herrichten der Fläche um die Grabstellen gebeten wird, „möchten wir den Grabnutzungsberechtigten am liebsten ersparen“.

Alle gültigen Satzungen haben die Kommunalen Bestattungen nach Nachlesen veröffentlicht auf ihrer Internetseite http://www.kommunale-bestattungen.de