Leichter Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen

Regensburg (RL). Seit dem 28. März 2020 wurden für einen befristeten Zeitraum die Voraussetzungen für die Leistungen nach dem SGB II – das sogenannte Hartz IV – vereinfacht. Dies soll besonders Menschen zu Gute kommen, die aufgrund der aktuellen Coronakrise vorübergehend finanzielle Hilfen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts benötigen. Wegen der derzeit verstärkten Nachfrage weist Christian Meier, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Regensburg, auf einige wichtige Regelungen in diesem Zusammenhang hin.

Wer ab dem 1. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn er oder sie erklärt, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Vordrucke für den Hauptantrag und die Anlage für Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit wurden vereinfacht.

 

Welche Leistungen zahlt das Jobcenter?

 

Wer Grundsicherung erhält, bekommt zunächst einen Regelbedarf zur Existenzsicherung. Dieser liegt für alleinstehende Personen aktuell bei 432 Euro pro Monat. Er kann sich verringern, wenn jemand zum Beispiel mit weiteren Personen in einem Haushalt lebt. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (Miete sowie Nebenkosten inklusive Heizkosten), Krankenversicherung und gegebenenfalls „Mehrbedarfe“, zum Beispiel für besondere Ernährung aus Krankheitsgründen oder Schwangerschaft. Entscheidend ist die aktuelle Einkommenssituation der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören in aller Regel Ehe- oder Lebenspartner/in und Kinder unter 25 Jahren im gleichen Haushalt. Einmalleistungen für coronabedingte Sonderausgaben, beispielsweise wegen Vorratshaltung, sind nicht vorgesehen.

 

Ausführliche Informationen und die Antragsvordrucke finden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

 

„Für eine zügige Bearbeitung der Anträge ist es nötig, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingereicht werden“, so der Hinweis von Jobcenter-Geschäftsführer Christian Meier. „Wichtig wäre auch eine Handy- oder Festnetz-Telefonnummer, damit wir die Kunden bei Rückfragen gut erreichen können.“

 

Trotz der Einschränkungen beim persönlichen Kontakt, ist das Jobcenter Landkreis Regensburg für seine Kunden da: für generelle Auskünfte unter Telefon 0941 89936-111, Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr und für die Antragsstellung unter Telefon 0941 89936-222, Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und am Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie in allen Anliegen per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Fax 0941 89936-288.



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