Nittenau. Die Stadtratssitzung begann mit einem Einwand zu einem Protokoll und zwei Anträgen zur Tagesordnung. Nach der Änderung des Protokolls bekundeten die Räte einmütig ihre Zustimmung. Geteilter Meinung war man dagegen beim Antrag von Thomas Hochmuth, der den Punkt 4.2, den Bauantrag zur Sanierung der bestehenden Tiefgarage und Errichtung von sieben Mehrfamilienwohnhäusern sowie einem Bürogebäude mit Technikraum in der Gemarkung Bergham, beinhaltete.


Hochmuth begründete seinen Antrag damit, dass beim vorhergehenden Punkt es sich um die Aufstellung des Bebauungsplans zu dieser Sachlage handelt. Dabei ging es um die Billigung der dritten Auslegung. Hochmuth meinte, dass man erst das Ergebnis dieser Auslegung abwarten und dann den Bauantrag behandeln solle. Julia Forster vom Planungsbüro Preihsl + Schwan aus Burglengenfeld sagte, dass keine relevanten Einwendungen mehr zu erwarten seien, da es bereits zwei Auslegungen gegeben habe. Den Tagesordnungspunkt könne man daher belassen. Mehrheitlich votierten die Räte für das Beibehalten des Punktes.


Die Gestaltung der Angerinsel

Florian Loibl stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt 8 zu streichen, auch im Hinblick des zeitlichen Umfangs der Sitzung und in einer separaten Sitzung, gerne auch öffentlich, zu behandeln. Dabei wäre es um die Gestaltung der Freiflächen auf der Anger-Insel gegangen. Mehrheitlich wurde diesem Antrag stattgegeben, der Punkt von der Tagesordnung gestrichen. 

Ein neuer Hort bei der Schule

Drei Möglichkeiten eröffnen sich bei der Lösung des Raumbedarfs an der Grund- und Mittelschule Nittenau bzw. des Kinderhortes. Markus Weber vom Planungsbüro Schnabel & Partner aus Bad Kötzting erläuterte dazu die von der Stadt in Auftrag gegebene Konzeptstudie, ausgehend von der derzeit gegebenen baulichen Situation. Welche Schule braucht Nittenau? Es geht um rund 440 Schüler, für die 19 bis 20 Klassenzimmer gebraucht werden. Weber stellte den Räten die drei Varianten zur Thematik Kinderhort vor: Zum einen könnte man im hinteren Bereich (rüber zum Kindergarten) ein Anbau realisieren; Kosten: 2,75 Millionen Euro. Dann wiederum könnte man auf dem derzeit bestehenden Hort ein Stockwerk daraufsetzen, ein Treppenhaus, evtl. auch einen Aufzug, einbauen; Kosten: 2,8 Millionen Euro. Der Nachteil dabei sei, dass sich der Nutzen der Gebäude, Schul- und Hort-Betrieb, durchmischten. Variante drei beinhalte einen Neubau, eine autarke Lösung, die nicht in den Schulbetrieb eingreift; Kosten: 2,9 Millionen Euro. Rasch zeigte sich das Gremium einig, den Neubau zu favorisieren, was sich auch in der Abstimmung zeigte. Einstimmig beschlossen die Räte Variante drei den Vorzug zu geben, vorbehaltlich einer staatlichen Förderung und der positiven Stellungnahme dem Projekt gegenüber durch das Wasserwirtschaftsamt. Dessen Stellungnahme sei notwendig, weil der Neubau im Hochwassergebiet liege. Gehört wurde zuvor auch die stellvertretende Schulleiterin, Eva Wagner, die sich ebenfalls für Variante drei aussprach. 

Das Areal neben dem Asylbewohnerheim

Bei den nächsten Tagesordnungspunkten ging es um das generationenübergreifende Wohnen am Ödischbach. Julia Forster vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan sowie Vorhabenträger Roland Fechter stellten sich den Fragen der Anwesenden, nachdem sie Einzelheiten darüber erläutert hatten. Zunächst ging es um die Aufstellung des Bebauungsplans, um die dritte Auslegung. Es handle sich um sieben einzelne Gebäude sowie Lager- und Bürogebäude. Die sieben Gebäude umfassen vier Geschosse mit je zehn Wohneinheiten. Etwa fünf Besucherstellplätze sollen entstehen und überdachte Unterstellflächen für Fahrräder. Das Projekt wird barrierefrei gestaltet. Die Dächer werden begrünt, so Forster, großzügige Grünflächen seien geplant. Die Erschließung erfolgt über die Thanner Straße, mit einem Wendehammer. Das Abwasser werde über eine Trennkanalisation entsorgt. Zwei Blockheizkraftwerke sorgen für Energie. Roland Fechter ergänzte, dass es zwingend vorgeschrieben sei, nachhaltige Rohstoffe zu verwenden. Dabei handle es sich um Hackschnitzel. Albert Meierhofer sagte, dass über die Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachstellen, bis heute nicht entschieden sei. Julia Forster entgegnete, dass diese in den Unterlagen bereits berücksichtigt worden seien. Diese werden in der nächsten Sitzung behandelt. Mit einer Gegenstimme wurde beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nochmals für 14 Tage auszulegen. 

Beim nächsten Punkt wurde für dieses Projekt, genauer dem Bauantrag zur Sanierung der bestehenden Tiefgarage und der Errichtung von sieben Mehrfamilienwohnhäusern sowie einem Bürogebäude mit Technikraum, unter der Voraussetzung der Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans, das gemeindliche Einvernehmen mit einer Gegenstimme erteilt. 

Beim nächsten Punkt ging es um die Erschließungsmaßnahmen entlang der Flur-Nr. 1584, in der Gemarkung Nittenau, der sogenannten „Hochwiese". Einstimmig votierte der Stadtrat für die Erschließung, parallel werde geprüft, ob die Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können. 

Die Besteuerung von sogenannten Kampfhunden

Als recht strittig erwies sich die „Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer". Im Oktober 2020 habe der Stadtrat eine neue Hundesteuer-Satzung erlassen, nach der die sogenannten Kampfhunde statt mit 40 Euro künftig mit 500 Euro belegt werden. Bürgermeister Benjamin Boml betonte, dass dieser Beschluss rechtens sei, aber die Kampfhund-Besitzer sich zusammengetan haben und dagegen protestierten. Es handle sich um acht bis neun Hundebesitzer, die auf den Bestandsschutz pochen. Michaela Reisinger meinte, sie sehe das schon kritisch und sei dafür, dass man es bei der Entscheidung zur höheren Besteuerung belassen soll. Auch Thomas Hochmuth stieß ins gleiche Horn, er möchte auch, dass nach dieser Satzung gehandelt werde, man soll sich daran halten und nicht immer abweichen. Tatsächlich hat sich der Stadtrat im Oktober an der Mustersatzung des Innenministeriums orientiert. Dr. Roland Gebhard argumentierte mit einem Kompromiss, den man eingehen könne. Hier habe man regulatorische Möglichkeiten für die Zukunft und man solle mit Augenmaß agieren. Mit sieben Gegenstimmen wurde die Satzung entsprechend des Bestandschutzes geändert. 

Wer braucht sein Grundstück nicht?

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf das Liegenschaftsmanagement der Stadt. Über 250 Grundstückseigentümer seien angeschrieben worden, ob sie ihr Baugrundstück demnächst selbst bebauen oder zum Verkauf anbieten möchten. 130 Rückmeldungen seien eingegangen, drei Baugrundstücke konnten online gestellt werden. Hintergrund seien Anfragen, die die Stadt Nittenau erreichten, nach Mietwohnungen und Baugrundstücken. Die Internetseite der Stadt bietet diesbezüglich auch Informationen, wobei sie lediglich Informationen zur Verfügung stelle und keineswegs als Makler, Vertragspartner oder Anbieter auftrete. Florian Hummel meinte, dass dies eine schnelle Möglichkeit sei, an Wohnraum zu kommen. Sein Dank galt Geschäftsleiter Josef Kaml und der Verwaltung. Der Stadtrat nahm Kenntnis von diesem Sachverhalt. Kaml informierte, dass die Grundstückseigentümer noch einmal angeschrieben werden, die sich noch nicht rückgemeldet haben.