Neunburg. Die Landwirtschaft steht ebenso wie die Forstbetreuer vor der Aufgabe, die vorhandenen Flächen möglichst nachhaltig, artenerhaltend und dennoch wirtschaftlich zu betreiben. Dazu hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Amberg in dieser Woche eine Aktion in Neunburg vorm Wald gestartet. Unter dem Titel „Artenreiches Grünland" stellte der Wildlebensraumberater Balduin Schönberger vom AELF eine Mähgutübertragung vor, die beispielhaft für Landwirte aus der Region sein kann.


Etwa 33% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern besteht aus Grünland, dessen Ertrag für Futter und Biogasproduktion verwendet wird. Um diese Flächen möglichst artenreich zu gestalten, schlägt Schönberger eine ebenso einfache wie profitable Lösung vor. 

Findet man auf einer Blühfläche nämlich eine Mindestanzahl von so genannten Kennarten, so kann man je nach deren Anzahl auch staatliche Förderungen erhalten, wenn man diese nach der Mahd auf dafür vorbereitete Flächen verbringt, die sich bislang eben nicht durch hohe Artenvielfalt auszeichneten. Zu den Kennarten gehören insgesamt 34 Pflanzen, deren Liste man auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft einsehen kann (https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/025011/).


Das Mähgut wird auf eine vorbereitete Empfängerfläche ausgebracht.
Findet man dort vier, sechs, zwölf oder gar mehr dieser Kennarten, so wird die Mähgutübertragung staatlich gefördert. Dies passiert je nach Anzahl im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP B40) oder des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP H30). „Müsste man für den gleichen Effekt, dass nach wenigen Jahren eine artenreiche Fläche entsteht, mit gekauftem Samen arbeiten, läge man fast um das Doppelte höher, als bei der Mähgutübertragung", sagte Schönberger bei der Demonstration am Eixendorfer See.

Wenn sich Land- und Forstwirte für diese Aktion interessieren und entsprechende Spenderflächen benennen können, so sollten sie sich laut Schönberger an die untere Naturschutzbehörde auf dem zuständigen Landratsamt melden. Dort würden dann geeignete Empfängerflächen vermittelt, hieß es. Damit das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibe, sollten laut Schönberger die Abtragungs- und die Empfängerflächen nicht weiter als maximal acht Kilometer voneinander entfernt liegen.
Handarbeit bleibt nicht aus beim Verteilen des Mähguts.