Nächtliche Ruhestörung mit Zimmermannshammer geklärt

Amberg. Eine Ruhestörung rief Mittwochnacht (00:30 Uhr) die Polizei in der Mildred-Scheel-Straße auf den Plan, denn ein Mann griff zu rabiaten Mitteln.


Normalerweise lautet bei Ruhestörungen die Empfehlung der Polizei, zuerst das persönliche Gespräch mit dem Verursacher zu suchen und erst dann gegebenenfalls die Polizei zu verständigen. Das beherzte gestern Nacht ein 39-Jähriger auf seine ganz besondere Art und Weise. 

In einem Mehrfamilienhaus wohnend, fühlte er sich durch seinen lärmenden Nachbar in seiner Nachtruhe gestört und klingelte an dessen Wohnungstür. Der hatte Besuch von zwei Freunden und öffnete unbeeindruckt die Tür. Um seiner Aufforderung nach Ruhe besonderen Nachdruck zu verleihen, holte der Beschwerdeführer während seiner Ermahnung einen Zimmermannshammer hinter seinem Rücken hervor und zeigte ihn drohend den Ruhestörern mit den Worten: „Haben wir uns verstanden?!". 

Sichtlich beeindruckt über den Vortrag der nachbarlichen Beschwerde fühlte sich der 21-jährige Wohnungsinhaber bedroht und rief die Polizei. 

Die stellte vor Ort fest, dass es sich bei dem 39-Jährigen nicht um den aus der nordischen Mythologie stammenden, hammerschwingenden Donnergott Thor handelt und er somit der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. 

Deshalb nahmen ihm die Beamten den Hammer ab, stellten ihn zur Unterbindung weiterer Straftaten sicher und leiteten Ermittlungen wegen Nötigung und Bedrohung ein. Letztlich war die Ruhe zwar hergestellt, aber zu einem hohen Preis für einen Akt der Selbstjustiz, den der anfangs Geschädigte wohl noch zu zahlen haben wird. Eine Alkoholisierung spielte in diesem Fall übrigens keine Rolle.

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