Schwandorf/Oberpfalz. In vielen Familien kommt es momentan zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) umgestaltet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Familien zu reduzieren.

Seit 1. April können Familien, deren Einkommen zum Beispiel wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit vermindert ist, gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach wie vor gelten die grundlegenden Voraussetzungen, um einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro zu erhalten

Jedoch wird bei Antragstellung nicht wie bisher das Einkommen des letzten halben Jahres zugrunde gelegt, sondern lediglich des Vormonats.

Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Schwandorf, Dorothea Seitz-Dobler, rät deshalb allen Eltern, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen sind, diesen Antrag online auf der Seite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu stellen. Auf dieser Seite unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz kann mit dem Online-KiZ-Lotsen vorab ein möglicher Anspruch berechnet werden.