Ostbayernrunde setzt sich für flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Ostbayern ein. Vorsitzender Karl Holmeier: „Die Menschen warten darauf – wir müssen das anpacken!“

Die Mitglieder der Ostbayernrunde haben sich das Ziel gesetzt, den Mobilfunkausbau in Ostbayern voran zu bringen. Aus diesem Grund hat der Vorsitzende der Ostbayernrunde, Karl Holmeier, aus dem Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham zu einem Fachgespräch mit dem Titel „Ausbauverpflichtung Mobilfunk – Digitale Dividende 2“ in Berlin eingeladen. Der Einladung gefolgt sind neben dem Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur, Dr. Wilhelm Eschweiler, und dem Geschäftsführer des Breitbandbüros des Bundes, Tim Brauckmüller, auch Vertreter der drei in Deutschland verantwortlichen Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und Vodafone Deutschland.

In seinen einleitenden Worten beschrieb Holmeier die Situation in der heimischen Großregion: „Der Raum Ostbayern zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus, die einen großen Einfluss auf die mobile Breitbandversorgung der Menschen und den Ausbau des Mobilfunknetzes haben: Das ist zum einen die Grenzregion zur Tschechischen Republik mit den Besonderheiten des dortigen Telekommunikationssektors. Zum anderen ist die ländliche Struktur mit topographischen Besonderheiten wie ausgedehnten Waldstücken sowie Höhen und Senken eine technische Herausforderung.“ Nach den Worten Holmeiers würden diese Gründe den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur nicht leichter machen, eher schwieriger. „Das Fachgespräch der Ostbayernrunde hat den Zweck, alle verantwortlichen Kräfte an einen Tisch zu bekommen, damit die Herausforderungen gemeinsam angepackt werden können. Da der zuständige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, auch Mitglied der Ostbayernrunde ist, haben wir den Fachmann in unseren Reihen“, so Holmeier in seinem Schlusswort.

Wie der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Dr. Eschweiler, in seinem Eingangsstatement bemerkte, gäbe es in Ostbayern 3.000 Mobilfunk-Sendestandorte, wovon bereits 2.200 mit der LTE-Technik bestückt seien. Dazu folge die Forderung der Ostbayernrunde an die Mobilfunknetzbetreiber aufs Wort: „Wir erwarten, dass mindestens alle 3.000 Standorte mit der LTE-Technik ausgestattet werden!“ Vertreter der Deutschen Telekom wiesen auf ihren Aktionsplan Bayern hin, mit dem bis zur Ausbauverpflichtung am 31.12.2019 zusätzliche 1.000 LTE-Sendestandorte, wovon 100 in ländlichen Regionen vorgesehen seien. Ein ähnliches Ziel formulierten die Vertreter von Telefónica Deutschland (500 zusätzliche LTE-Standorte in Ostbayern). Alle drei Netzbetreiber versicherten, die Ausbauverpflichtung bis zum Stichpunkt zu erfüllen und wiesen darauf hin, dass für den Ausbau relevante Frequenzen aus der Digitalen Dividende 2 erst Mitte 2019 für den Mobilfunk freigeschaltet würden. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, den Ausbau gemeinsam anpacken zu wollen und bei eventuellen Problemen mit einzelnen Standorten die Gespräche mit den Verantwortlichen und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu führen.

Karl Holmeier: „Anspruch und Wirklichkeit müssen im Einklang miteinander sein. Wer den Ausbau des Mobilfunks für seinen privaten oder geschäftlichen Gebrauch fordert, der muss sich auch der Tatsache bewusst sein, dass dies nur mit den entsprechenden Auf- und Ausbau des Sendernetzes möglich ist.“ Mobilfunk im deutschen Grenzgebiet und LTE-Mobilfunk entlang der ICE-Strecken „Gerade in unserer Grenzregion beklagen sich die Menschen zu Recht darüber, dass tschechische Mobilfunknetzbetreiber viele Kilometer auf deutsches Staatsgebiet senden und so unsere Netze stören. Wir brauchen eine schnellere Lösung für die Mobilfunkprobleme an der deutsch-tschechischen Grenze und den Ausbau der Sender-Infrastruktur auf deutscher Seite“, so Holmeier.

In die gleiche Kerbe schlug der Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Demnach bestehe im europäischen Miteinander die Übereinkunft, dass Sendeleistungen nationaler Anbieter im Regelfall auf das jeweilige Hoheitsgebiet beschränkt bleiben sollen. Es sei jedoch festzustellen, dass sich nur die Bundesnetzagentur strikt an diese Übereinkunft halte und den Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland den Aufbau von Sendemasten entlang der Grenze nur mit verringerter Leistung genehmige. Ausländische Mobilfunkbetreiber würden in ihren Ländern nicht so strikt an die Regeln gehalten und senden zum Teil bis zu 10 Kilometer auf deutsches Staatsgebiet. Die Bundesnetzagentur möchte diese strikte Handhabe in Deutschland nicht aufgeben, damit sie bei ihren Appellen an die Netzagenturen der Nachbarstaaten zu einem rechtskonformen Verhalten eine bessere Verhandlungsposition habe, damit diese ebenfalls härter durchgreifen.

„Die Gründe für den schlechten LTE-Empfang entlang der ICE-Strecken sind ein Versäumnis der Deutschen Bahn AG“, stellt Holmeier fest. Aus Gründen der Bahnsicherheit sei die Bundesnetzagentur aktuell gezwungen, Anträge der Mobilfunknetzbetreiber zum Aufbau einer LTE-Infrastruktur entlang der Bahnstrecken abzulehnen. Hintergrund sei eine veraltete ICE-Kommunikationstechnik bei der Deutschen Bahn AG, die sehr anfällig gegen Störungen durch das LTE-Netz ist. Eine Modernisierung der Bahn-Kommunikation könnte nach Aussage der Bundesnetzagentur mit einem Investitionsbetrag von ca. 30 Mio. Euro durchgeführt werden. „Der Betrag von 30 Mio. Euro zur Modernisierung der ICE-Kommunikation ist im Vergleich zu dem milliardenschweren Finanzierungspaket, das der Bund mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II („LuFV II“) an die Bahn gibt, sehr überschaubar und müssen dringend investiert werden“, so Holmeier abschließend.

Exkurs: Mobilfunknetzausbau in Deutschland Mit der Digitalen Dividende 2 im Jahr 2015 haben die Bundesregierung und die Bundesländer ein neues Zeitalter der Digitalen Infrastruktur eingeläutet. Durch die Digitalen Dividende 2 haben sich die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor (die Besonderheit des Shared Mediums berücksichtigend) im Download zu erreichen. Die Begrifflichkeit „flächendeckend“ ist zudem relativ zu verstehen und führt zu Irritationen bei den Menschen. Richtig ist, dass die Auflage festlegt, dass in einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen, eine Abdeckung mit der oben genannten mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreicht wird. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) wurden weitere Auflagen erlassen. Hier ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.