Traitsching. Zehn Personen, die verschiedenen Hausständen angehören, wurden am  Samstagabend in einer Gaststätte in einem Traitschinger Ortsteil angetroffen. Sie filmten ihre Faschingsparty und stellten das Video per Livestream ins Internet.


Wie der Gaststättenbetreiber glaubhaft machen wollte, sollte es ein Werbefilm für die Gaststätte sein. Dies sei seiner Meinung nach erlaubt, zudem habe er die Genehmigung des Gaststättenverbandes. Eine Erlaubnis des Landratsamtes Cham konnte der Wirt nicht vorzeigen. Auch in diesem Fall wurden gegen alle Personen Anzeigen erstattet.