CSU: Plädoyer für medizinische Versorgungssicherheit

2015 ist das Jahr der Gesundheitsgesetze. Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz wurde vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages verabschiedet, das Krankenhausstrukturgesetz wird diese Woche im Gesundheitsausschuss behandelt. Prof. Dr. Joachim Grifka, Vorsitzender des gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU Oberpfalz und Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg, hatte deshalb am vergangenen Samstag, 19. September nach Donaustauf zum Fachkongress eingeladen.

 

„Wie viel Gesundheit können wir uns leisten?“ war die zentrale Frage der Podiumsdiskussion mit Staatsministerin Emilia Müller, dem Gesundheitsfachmann der CSU im Bundestag MdB Reiner Meier und dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter sowie Sozialexperten Prof. Dr. Udo Steiner. Gemeinsam beleuchtete man die aktuellen Gesundheitsinitiativen und deren Auswirkungen – besonders für die medizinische Versorgung in der Oberpfalz.

In einem Punkt waren sich alle einig: Auch in der Zukunft müsse ein solidarisch getragenes Versorgungssystem unter der Obhut des Staates gesichert sein. Einschränkungen der Gesundheitsleistungen, beispielsweise durch eine Rationierung und begrenzte Zuteilung, seien nicht vertretbar.

Positiv bewertet wurde das Zweitmeinungsverfahren vor Operationen, ein neues Element der geplanten Gesetzgebung. Das Verfahren macht es Betroffenen einfacher, sich eine weitere umfassende Beratung einzuholen. Dies werde besonders für neurochirurgische und orthopädische Eingriffe empfohlen. Auch im Bereich der Krankenhausinvestitionen sei Bayern im Bundesvergleich führend.

Derweil müsse Hausärzten, die ihre Patienten über die Jahre gut kennen, größere Bedeutung für die Beurteilung der stationären Behandlungsqualität zukommen. Hinzu komme die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Hausärzten im ländlichen Raum. Die bayerische Staatsregierung fördere deshalb schon jetzt 81 Medizinstudenten mit Stipendien, wenn sie sich nach dem Studium als Hausärzte im ländlichen Raum niederließen, erklärte Emilia Müller.

Der Sozialexperte Prof. Dr. Udo Steiner ordnete die gesundheitliche Versorgung aus verfassungsrechtlicher Sicht als durch das Grundgesetz geschütztes und hohes Gut ein. An diesem Standard müssten sich neue Gesetze stets orientieren.

Diese und andere Anregungen nahm der Abgeordnete Reiner Meier für die anstehenden Beratungen des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag auf. In Berlin vertritt er die CDU/CSU-Fraktion als Berichterstatter im Gesundheitsausschuss.

 

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