UPDATE: Pflegenotstand in Seniorenresidenz: 37 von 45 Bewohnern positiv getestet

Kreis Schwandorf. Am Mittwoch verzeichnete der Landkreis 45 neue bestätigte Corona-Infektionen. Die Fallzahl steigt auf 2.633. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 134,58. Da das Robert-Koch-Institut die 45 neuen Infektionen noch nicht eingepflegt hat, liegt die Inzidenz dort bei nur 106,2. Für Donnerstag wird eine höhere Zahl als für Mittwoch zu vermelden sein. Die Inzidenz wird steigen.

Zum bereits mitgeteilten Ausbruch in der Seniorenresidenz Naabtalpark in Burglengenfeld kann eine erste Zwischenbilanz gezogen werden. „Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen sind in einem der beiden Häuser dieser Einrichtung 37 der 45 Bewohner positiv getestet“, hieß es am Nachmittag vom Landratsamt. Später war vor Ort sogar von 42 Positiv-Tests die Rede.

„Der Notarzt ist noch vor Ort. Von den Mitarbeitern sind 19 positiv getestet. Auch hier stehen noch Ergebnisse aus. Gegenüber dem Heim und der Heimleitung wurden verschiedene Anordnungen getroffen mit dem Ziel, die Lage weitgehend beherrschbar zu halten", hieß es am Nachmittag. So müssen zum Beispiel die Mitarbeiter alle drei bis fünf Tage mit einem Schnelltest getestet und ständig FFP2-Masken getragen werden. „Die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt unterrichten sich fortlaufend. Ein Pflegenotstand wurde laut Mitteilung des Landratsamts festgestellt. 

Am Abend waren 65 Einsatzkräfte von Rotem Kreuz, Johannitern und Feuerwehr (nur Ausleuchtung) im Einsatz. 15 Bewohner werden nach Regensburg in die Ambulante Intensivpflege Bayern A.I.B. verlegt. 15 Bewohner bleiben im Heim. Neun Bewohner befinden sich in Kliniken (in der ursprünglichen Mitteilung des Landratsamts vom Nachmittag war noch von „mindestens fünf" die Rede gewesen).

Die RKT Rettungsdienst OHG in Regensburg stellt für die Betreuung Donnerstag-Nacht und Freitag-Vormittag zwei Pflegefachkräfte und zwei Pflegehilfskräfte ab. Ab Freitag-Mittag sollte der Heimträger wieder in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen, schätzte das Landratsamt am Donnerstag. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht bekannt, dass um Spätdienst nur eine Pflegekraft erscheinen konnte, alle anderen waren infiziert oder in Quarantäne. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. „Der derzeit laufende Einsatz wird bis 1 Uhr nachts dauern“, prognostizierten die Verantwortlichen am Donnerstagabend.

Im zweiten Haus dieser Einrichtung sind keine Bewohner betroffen.“

Sechs Schulklassen stehen seit Donnerstag neu unter Quarantäne:
- eine 5. Klasse an der Mittelschule Neunburg vorm Wald,
- eine 8. und eine 10. Klasse an der Realschule Neunburg vorm Wald,
- eine 10. Klasse an der Realschule Burglengenfeld,
- eine 11. Klasse an der FOS/BOS Schwandorf und
- eine 12. Klasse an der Berufsschule im Haus des Guten Hirten in Schwandorf.


In Quarantäne befindet sich auch eine Gruppe des Johanniter-Kinderhauses "Welt-Entdecker" in Schwandorf.


Neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen

Bedingt durch erste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie erste Kennzahlen zu mutmaßlichen Übertragungswegen lag ein wesentlicher Fokus in der Vergangenheit zunächst auf einer Vermeidung von Tröpfcheninfektionen. Bereits durch einfache Hygienemaßnahmen kann ein potentielles Infektionsrisiko wesentlich minimiert werden. In einer Erstbewertung galt dies vereinzelt zunächst auch für die Nutzung unkonventioneller Alltagsmasken. 

Mittlerweile sind die Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und dessen Übertragungswege weit fortgeschritten. Es gilt als wissenschaftlich gesichert, dass neben der Übertragung durch Tröpfchen maßgeblich auch die Übertragung durch Aerosole erfolgen kann. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen wurden deshalb verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet.

Auf Grund des Ausbreitungsverhaltens von Aerosolen ist eine lückenhafte Abdeckung nicht ausreichend, denn nur mittels einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung wird eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert. Die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung wurden daher heute vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege insofern präzisiert, als zur Reduzierung von Aerosolen nur eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht. Solche Masken sind nur Visiere, die keinen ausreichenden Schutz bieten.

Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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