Kreis Amberg-Sulzbach. Tiefe Sorgenfalten bei den Behörden wegen der Bedrohung durch die Geflügelpest: Die bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel landesweit geschützt werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern am 1. Februar veranlasst.


Als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gibt das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Allgemeinverfügung im Kreisamtsblatt die erforderlichen Maßnahmen bekannt (einzusehen unter www.amberg-sulzbach.de). Darin werden, abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten, Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Ställe und sonstigen Standorte des Geflügels, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion der Anlagen. Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien, gibt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung bekannt.

Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Insgesamt seien in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge nachgewiesen und deutschlandweit mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Das Füttern von wilden Hühner- und Gänsevögeln und anderen Wasservögeln sowie Eulen und Greifvögeln ist im gesamten Landkreis Amberg-Sulzbach ab sofort verboten, ebenso Ausstellungen, Schauen und Märkte mit Geflügel etc.

Weiter informiert das Landratsamt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zeitnah einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt hat. Der Betrieb wurde von der dort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweiten Geflügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt.

Für den Menschen sei das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde sofort den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.