Symbolbild: (c) Tommys, pixelio.de

Anfang dieser Woche bekam die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg Wind von einer geplanten „kostenlosen Kaffeefahrt“, zu der ein bislang unbekannter Veranstalter bereits zu Monatsmitte per Postwurfsendung Senioren, unter anderem aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg, eingeladen hatte. Schon die Aufmachung dieser Postwurfsendung, die nicht den geltenden Vorschriften entsprach, ließ darauf schließen, dass es sich hier um unlauteres Geschäftsgebaren handelt.

Bei solchen Veranstaltungen, die in der Behördensprache auch als sogenannte „Wanderlager“ bezeichnet werden, reichen die feilgebotenen Waren von Betten und Decken über Kochtöpfe, Nahrungsmittel bis hin zu Badezusätzen. Weil der Veranstalter aber auch die Busfahrt, das Lokal, das Essen und die Geschenke zu bezahlen hat, sind nach den Erfahrungen der Polizei die angebotenen Waren regelmäßig teurer als im Fachhandel, zudem häufig auch minderwertiger.                                

Auch Teilnehmer, denen dies vorher bekannt war, kommen vielfach mit gekauften Gegenständen oder finanziellen Verpflichtungen von der Veranstaltung zurück. Solch unseriöse Veranstalter sprechen in der Regel gezielt ältere Personen an. In stundenlangem zermürbendem Vortrag werden rhetorisch professionell die Produkte angepriesen. Schon alleine, um endlich die Veranstaltung verlassen zu können, kauft mancher Senior das überteuerte Produkt. Bustransporte ins grenznahe Ausland und massive Beeinflussung der älteren Veranstaltungsteilnehmer am Veranstaltungsort sind keine Seltenheit. Es wird von Versperren von Türen an der Veranstaltungsörtlichkeit oder um Verweigerung der Rückreise bei Kaufverweigerung berichtet.

Mit diesem Wissen entschlossen sich die Beamten der örtlichen Polizeiinspektion, den für Donnerstagmorgen (22.09.2016) gegen 07.00 Uhr am Bahnhof Sulzbach-Rosenberg angekündigten Bus zu kontrollieren. Bei Ankunft war das mit 49 Sitzplätzen ausgestattete Fahrzeug bereits mit 10 Personen aus dem Raum Amberg besetzt. Zum Ziel seiner Reise befragt, zeigte sich der 53jährige Busfahrer aus Chemnitz wortkarg, genauso wenig kooperativ das Busunternehmen aus dem Altenburger Land in Thüringen.                                                                                                 

Letztendlich konnten die Beamten die Fahrgäste nur auf die oben beschriebenen Praktiken hinweisen, für eine Untersagung der Weiterfahrt fehlte es an der Rechtsgrundlage. Mit einer Verzögerung von einer knappen halben Stunde setzte der Bus dann seine Fahrt in unbekannte Richtung fort, wahrscheinlich, um weitere Fahrgäste aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund der über die bayerischen Landesgrenzen hinaus geführten Ermittlungen allerdings sah sich der Veranstalter im weiteren Verlauf wohl zu einem Rückzieher gezwungen. Aus gut unterrichteten Kreisen war im Nachgang zu erfahren, dass das geplante Unternehmen „Kaffeefahrt“ im Raum Forchheim abgebrochen wurde und der Busfahrer seine Fahrgäste allesamt an ihre Ausgangsorte zurück bringen musste.

Zwar konnte die Polizei bislang keinen der Verantwortlichen straf- oder bußgeldrechtlich wirksam zur Rechenschaft ziehen, dennoch ist sie ihrer vornehmsten Aufgabe, nämlich der Gefahrenabwehr, gerecht geworden.