Am Donnerstag, 27.10.2016, führten Fahnder, Ermittler und Unterstützungskräfte im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz besondere stationäre und mobile Kontrollen durch. Diese Aktion ist Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mit dem Schwerpunkt Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls.

In den Jahren 2009 bis 2015 ist in der Entwicklung der Wohnungseinbruchszahlen ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. In der Statistik der Oberpfalz finden sich im Jahr 2015 insgesamt 561 Wohnungseinbrüche. Auch wenn die ersten Auswertungen für 2016 einen bislang deutlichen Rückgang dieser hohen Fallzahlen erkennen lassen, bleibt die Bekämpfung von Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäuser für die Polizei dennoch oberste Priorität. Bei der Schwerpunktaktion waren im Rahmen von sogenannten ganzheitlichen Kontrollen aber auch der Kraftfahrzeugdiebstahl und Verstöße nach dem Betäubungsmittel- oder Verkehrsrecht im Visier der Einsatzkräfte.

Unter Leitung der Kriminalpolizeiinspektionen in Amberg , Regensburg und Weiden sowie den Dienststellen in Furth im Wald, Waidhaus und Waldsassen, welche mit Fahndungsaufgaben betraut sind, kontrollierten eine Vielzahl an Einsatzkräften sowohl Personen als auch Fahrzeuge. Mit mobilen und stationären Kontrollen im grenznahen Bereich, an Ausfallstraßen und internationalen Verkehrswegen achteten die Einsatzkräfte besonders auf potentielle Einbrecher oder deren Diebesgut. In die Kontrollen wurden ebenfalls die Raststätten und Tankanlagen sowie Busse und Züge mit einbezogen.

Neben den Polizeikontrollen ist es für die Polizei sehr wichtig, dass die Bevölkerung eine erhöhte Wachsamkeit zeigt und keine Scheu davor hat, Verdächtiges sofort über den bekannten Notruf 110 mitzuteilen. Aufmerksame Zeugen können einen bevorstehenden Einbruch verhindern, bzw. können sofort alarmierte Einsatzkräfte auch Täter noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe hierzu festnehmen.

Eine erste Bilanz der Kontrollen ergab:

Es wurden insgesamt acht Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt, bei denen die kontrollierten Personen jeweils geringe Mengen an verschiedenen Rauschmitteln bei sich hatten. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und die jeweiligen Besitzer nach erfolgter Sachbehandlung wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Es konnte außerdem ein Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt werden. Hierbei führte eine Person einen Schlagring mit sich, welcher von den Kontrollbeamten einbehalten wurde.

Zwei Personen wurden angetroffen, welche einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz begingen.

Die eingesetzten Beamten deckten zudem einmal eine Urkundenfälschung auf. In diesem Zusammenhang wurde ein Ausweis sichergestellt.

Aus dem Verkehrsbereich wurden fünf Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen Fahren unter Drogen-bzw. Alkoholeinfluss, eine Trunkenheitsfahrt, ein Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und zweimal eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit unerlaubter Benutzung von Mobiltelefonen festgestellt.