„Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zwar angepasst worden, aber durchaus noch nachbesserungsbedürftig“, sagt Bernd Steinkirchner. Der VdK-Kreisgeschäftsführer informierte bei einer Kundenveranstaltung der Raiffeisenbank Schwandorf-Nittenau über das zweite Pflegestärkungsgesetz.

2,9 Millionen Menschen seien in Deutschland auf Pflege angewiesen, entnimmt Vorstandsmitglied Thomas Stalla der Statistik. Wie schnell könne ein Unfall oder eine Krankheit die Lebenspläne durcheinander bringen. Die Raiffeisenbank reagiere auf die gesetzlichen Veränderungen mit einem verstärkten Informationsangebot.

Der  Vortrag des VdK-Kreisgeschäftsführers war Teil dieser Aufklärung. „Die ambulante soll gegenüber der stationären Pflege gestärkt werden“, nennt Bernd Steinkirchner den Kerngedanken des neuen Gesetzes, das am 01. Januar 2017 in Kraft trat. Das Pflegegeld und die Sachleistungen für die häusliche Pflege seien wesentlich angehoben worden, so Steinkirchner. Ein wesentliches Merkmal der Reform sei aber auch: Niemand sollte schlechter gestellt werden als vorher. Und: Die Eigenleistung bei einer stationärer Unterbringung in einem Wohnheim ist in allen fünf Pflegegraden einheitlich. Angehörige können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombinieren. Eine weitere Neuerung: Die Demenzerkrankung spielt bei der Einstufung in einen Pflegegrad eine wesentliche stärkere Rolle als vorher. Für den barrierefreien Umbau der Wohnung gibt es unabhängig vom Pflegegrad einen Zuschuss bis zu 4000 Euro. Zur Finanzierung der Reform wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres um 0,2 Prozent angeboben. Er liegt jetzt bei 2,55 Prozent des Bruttolohns.

Monika Urban und Astrid Hermann von den Verbundpartnern der Raiffeisenbank informierten die Kunden über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.