Rauchmelder vom Nikolaus

Jedes Jahr aufs Neue überlegen sich Großeltern und Eltern, und auch Firmeninhaber welches Geschenk zum Nikolaustag für ihre Angehörigen bzw. Mitarbeiter passend wäre. Die Feuerwehren im Landkreis Schwandorf mit Kreisbrandrat Robert Heinfling und Landrat Thomas Ebeling empfehlen hier ein kleines unscheinbares Gerät, das im Notfall Leben retten kann.

Bei einem Gespräch im Landratsamt hoben Heinfling, sowie Landrat Ebeling nochmals die Wichtigkeit dieser kleinen Lebensretter hervor. Zusammen mit einem kleinen „Schoko Nikolaus“ kann ein Rauchmelder ein perfektes Geschenk abgeben, welches im Wert von 15 - 30 Euro noch nicht einmal viel kostet. Dabei kommt das Geschenk auch noch von Herzen, denn ein Rauchmelder symbolisiert ja auch die Wertschätzung gegenüber dem Beschenkten, so Kreisbrandrat Robert Heinfling.

Landrat Thomas Ebeling erhielt aus den Händen des heiligen Mannes am vergangen Dienstag einen Rauchmelder für sein Privathaus. Gerade in der nun beginnenden Adventszeit mit Stimmungslichtern und Kerzenduft sei es unerlässlich Vorsicht walten zu lassen.

Schnell mal im Keller Ordnung schaffen, oder aber nach einem anstrengenden Tag auf der Couch eingeschlafen – und der Adventskranz im Wohnzimmer ist unbeaufsichtigt. Jetzt kann der Rauchmelder lebensrettend sein, sollte der nach einiger Zeit dürre Adventskranz oder auch der Christbaum Feuer fangen!

Die Aktion „Schenken Sie Sicherheit“ der Feuerwehren im Landkreis Schwandorf will nochmals auf die besondere Situation zur Weihnachtszeit hinweisen. Die beiden Pressesprecher Hans Prechtl vom Landratsamt Schwandorf sowie Hans-Jürgen Schlosser von der Kreisbrandinspektion des Landkreises weisen hier nochmals auf die geänderte rechtliche Situation im Baurecht hin. Ab 2017 müssen in Bayern alle Bestandsbauten mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für Neu und Umbauten sei dies bereits Vorschrift.

Schlosser zeigte hierzu auf, dass es sich erst vor kurzen bei einem Brand im Landkreis gezeigt habe, dass Rauchmelder lebensrettend sein können.

Beim Kauf sollte man auf geprüfte Rauchmelder aus dem Elektrofachmarkt achten. Mindestleistungs-merkmale sind in einer DIN festgelegt. Der Alarmton muss mind. 85 dB (A) betragen. Ein notwendiger Batteriewechsel sollte durch ein Warnsignal angezeigt werden. Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders sollte auch vorhanden sein.

Kaufen Sie nur Rauchmelder, welche mit dem CE Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe der „DIN – EN 14604“ versehen sind. Rauchmelder sind in allen Übergangs und Wohnräumen zu installieren, so Schlosser.

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