Regensburg: Weiterer Bauunternehmer in U-Haft

Weiterer Paukenschlag, initiiert durch die Staatsanwaltschaft Regensburg in der "Wolbergs-Affäre": Ein weiterer Bauunternehmer, der den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergsbestochen haben soll, um an Vorteile heran zu kommen, sitzt in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft fürchtet, er könne ansonsten einen weiteren Beschuldigten beeinflussen, nicht auszupacken, geht aus der Pressemitteilung der Behörde hervor. Beobachter sehen darin ein deutliches Signal der Staatsanwälte, deren Ermittlungsmethoden die Wolbergs-Anwälte jüngst scharf kritisiert hatten.

 

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg:

In dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg in einem noch anhängigen Ermittlungsverfahren im Oktober 2017 einen Haftbefehl beim Amtsgericht Regensburg beantragt, der am 02.11.2017 erlassen und am 06.11.2017 vollzogen wurde. Seither befindet sich ein Unternehmer aus der Immobilienbranche in Untersuchungshaft. Ihm wird Bestechung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg in zwei Fällen und Vorteilsgewährung in einem Fall vorgeworfen.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass der beschuldigte Unternehmer von 2012 bis Mitte 2016 insgesamt knapp 130.000 EUR an den vom Oberbürgermeister geführten SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden spendete, um positive Entscheidungen der Stadtverwaltung für das von ihm geführte Immobilienunternehmen herbeizuführen. Um die Herkunft der Spenden zu verschleiern und die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 EUR nach § 25 Abs. 3 Parteiengesetz zu unterschreiten sollen die Spenden vereinbarungsgemäß gestückelt worden sein. Im Gegenzug soll der Oberbürgermeister die Stadtverwaltung entgegen deren Bedenken Ende 2014 und erneut Ende 2015 angewiesen haben, die Wohnbebauung auf einem Grundstück im Außenbereich baurechtlich zu ermöglichen, das das Unternehmen des Beschuldigten erworben hatte. Deswegen wird dem Unternehmer Bestechung in zwei Fällen zur Last gelegt. Ferner sollen die Zahlungen auch dazu gedient haben, über den Oberbürgermeister Einfluss auf die Entscheidungen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit zwei von dem Immobilienunternehmen ab 2016 entwickelten Baugebieten zu nehmen. Insoweit wird dem Unternehmer Vorteilsgewährung vorgeworfen.

Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg Haftbefehl gegen den beschuldigten Unternehmer erwirkt. Als Haftgrund wurde Verdunklungsgefahr angenommen. Nach aktuellen Ermittlungserkenntnissen besteht der dringende Verdacht, dass er dieses Jahr in unlauterer Weise erheblich auf eine mitbeschuldigte Person eingewirkt hat und dies ohne den Vollzug der Untersuchungshaft weiterhin tun würde, um die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren. Die Strafandrohung für Bestechung reicht gemäß § 334 Absatz 1 Strafgesetzbuch im Normalfall von 3 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Wegen des großen Ausmaßes des erlangten Vorteils geht der Haftbefehl jeweils von besonders schweren Fällen der Bestechung aus, für die § 335 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren androht. Im Falle der Vorteilsgewährung sieht der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 1 Monat bis 3 Jahren vor.

Der Haftbefehl wurde heute vollzogen. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft. Dies gibt Anlass daran zu erinnern, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

Die Staatsanwaltschaft hat auch in diesem Verfahren sorgfältig geprüft, ob die Inhaftierung der Beschuldigten verhältnismäßig ist. Im Ergebnis erschien dies aber aufgrund der aktuellen Erkenntnisse unerlässlich, um ein Ermittlungsverfahren zu gewährleisten, das dem rechtsstaatlichen Anspruch auf effektive Strafverfolgung gerecht wird.

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