Regensburg. Per E-Antrieb sind einige der Regensburger Gendarmen mittlerweile unterwegs. Das Projekt „Stark für Regensburg" mit Schwerpunkt hoher Polizeipräsenz stellt auch ein modernes und zeitgemäßes Einsatzmittel dar. Neben dem bereits schon seit geraumer Zeit eingesetzten, elektrisch fahrenden BMW i3 sind nun auch Pedelecs und elektrisch betriebene Stehroller (Segways) bei der Regensburger Polizei im Einsatz.

Bei einem Fotoshooting der Polizeiinspektion Süd hatte ich die Gelegenheit, alle drei „neuen" Einsatzmittel zu begutachten und zu fotografieren. Fahren, ja fahren ließen die Polizisten aber auch mich als ehemaligen KollegenInnen nicht... Schließlich ist es polizeiliches Einsatzmittel. Schade!

Überzeugend war aber, mit welcher Erfahrung die Kollegen die Geräte bedienten. Natürlich wurden die Beamtinnen und Beamten im Vorfeld ausgiebig von hierfür geschulten Multiplikatoren bei den Dienstellen, eingewiesen. Denn Radfahren alleine ist dies nicht.

Elektrifizierte Fahrräder (Pedelecs) kennt man und erlebt man inzwischen auf Regensburgs Straßen sehr häufig. Manch einer ist wohl auch mit solch einem Elektrofahrrad etwas überfordert. Es bedarf doch - verglichen mit einem normalen, nicht batterieunterstützten Antriebs - gewisser Erfahrung, Geschicklichkeit und vorausschauenden Fahrens. Dies gilt wohl für jeden anderen Verkehrsteilnehmer ebenso wie für die Polizisten.

Natürlich ist die Regensburger Polizei mit ihren Beamtinnen und Beamten sehr auf Sicherheit bedacht. Was sich beim Tragen des Helms auf dem dienstlichen Fahrrad wie auch beim blau/silber lackierten Segway zeigt. Arbeitsschutzrechtliche Erfordernisse und eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn stellen ebenfalls Gründe dar. Auch die Vorbildfunktion ist Pflicht. Dabei muss gesagt werden: Fahrradhelme sind nicht nur sicher, sie sind auch chic.

Sicherheit ist chic.

In der Erprobungsphase testet die Polizeiinspektion Regensburg Süd die elektrischen Stehroller, Marke Segway, Modell Pti2SE mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und einer Reichweite, je nach nach Fahrintensität, von rund 38 Kilometern. Die Segways haben keine Sondereinrichtungen wie Blaulicht und Martinshorn. Nachdem bei den Segways - vergleichbar mit Roller oder Mofa - eine Versicherungspflicht besteht, bedürfte es eines Versicherungskennzeichens. Da der Freistaat Bayern Selbstversicherer ist, sind deshalb Unterscheidungskennzeichen, angebracht.

Man wird in Zukunft im Regensburger innerstädtischen Bereich, bei Fahrradkontrollen und Überwachungsfahrten die Pedelecs und Segways nun häufiger sehen.