Regierung untersagt längere Öffnungszeiten: Kein Mondschein-Shopping
Bei der Regierung der Oberpfalz wurde hierfür um eine Ausnahmegenehmigung für die verlängerten Geschäftsöffnungszeiten bis 23.00 Uhr gebeten. Diese teilte nun mit, dass einer Verlängerung der Ladenöffnungszeit von 20.00 Uhr auf 23.00 Uhr wegen der derzeitigen angespannten Situation aufgrund des Corona-Virus nicht zugestimmt werden kann. Eine Ausnahme könne nur erteilt werden, wenn diese im öffentlichen Interesse dringen nötig ist und ein Zusammenhang mit einer kulturellen Veranstaltung vorliege. Dabei dürfe der Shoppinggedanke nicht im Vordergrund stehen.
Aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sei auch nur eine beschränke Besucherzahl bei kulturellen Veranstaltungen zugelassen. Eine Unterstützung der angeschlagenen Innenstadthändler und Gastronomen sei über die Ausnahmereglung des Ladenschlussgesetzte nicht vorgesehen, so die Regierung.