Symbolbild: (c) Tommys, pixelio.de

Anlass für die nachfolgenden Ausführungen sind Beiträge auf der Homepage der „Polizei-Medien GmbH“. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wendet sich gegen die Darstellung und stellt sie richtig. 

Unter der Rubrik „Aktionen“ wirbt die „Polizei Medien GmbH“ unter anderem mit einer „Aktion Verkehrssicherheit Oberpfalz 2015/2016“ der Polizeiinspektionen Regensburg Süd und Parsberg. In den begleitenden Artikeln wird berichtet, dass Vorschulkinder und Schulkinder von den betroffenen Polizeiinspektionen unterrichtet und auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet würden. Zu diesem Zwecke seien im März 2015 seitens der Dienststellen mehrere hundert Stück der Lern- und Begleithefte der „Polizei Medien GmbH“ bestellt worden. Am 30.03.2015 wurden die Hefte ausgeliefert.

Zusätzlich zu den Artikeln werden Fotos der betroffenen Beamten, während sie die entsprechenden Hefte präsentieren, gezeigt. 

Das Polizeipräsidium Oberpfalz wendet sich entschieden gegen diese Art der Darstellung. Denn in den Artikeln bleibt gänzlich unerwähnt, dass in der Folge sämtliche Materialien der „Polizei Medien GmbH“ an diese zurückgesendet wurden. 

Die PI Regensburg Süd tat dies bereits einen Tag nach deren Auslieferung am 31.03.2015. Bei der PI Parsberg erfolgte die Rücksendung am 30.12.2015. 

Insofern ist sowohl der Inhalt der Begleitartikel, als auch die Überschrift „Aktion Verkehrssicherheit Oberpfalz 2015/2016“ unzutreffend. 

Auch die aktuelle Veröffentlichung der Fotos der abgebildeten Beamten ist gegen deren ausdrücklich erklärten Willen. 

Seitens des Polizeipräsidiums Oberpfalz ist deshalb klarzustellen, dass aktuell keine Zusammenarbeit mit der „Polizei Medien GmbH“ stattfindet und auch in Zukunft nicht gewünscht ist. Auf Anordnung des Polizeipräsidiums Oberpfalz wurden zu diesem Zwecke sämtliche Bestände an Heften an die „Polizei Medien GmbH“ zurückgesandt. Ferner wurden alle Dienststellen im Verband aufgefordert, jegliche Kontaktaufnahme mit der „Polizei Medien GmbH“ zu unterlassen und auch Angebote von deren Seite abzulehnen.

Im Jahr 2016 und darüber hinaus wird es deshalb keinerlei Aktionen wie die auf der Homepage genannten geben. 

Das Polizeipräsidium Oberpfalz sieht sich zu dieser Presseveröffentlichung und Darstellung veranlasst, weil die „Polizei Medien GmbH“ eine Löschung des oben genannten Interneteintrages abgelehnt hat. Damit soll auch klargestellt werden, dass mit dem Namen Oberpfälzer Polizeidienststellen nicht unzulässig geworben wird.