Riesen-Bärenklau am besten im Frühjahr bekämpfen

Wenn im Frühling das Pflanzenwachstum einsetzt, ist man für jedes „Grün“ in der Natur dankbar. Leider wachsen nicht nur harmlose Zierpflanzen. Im Landkreis Regensburg breitet sich in letzter Zeit auch die Herkulesstaude, bekannt als Riesen-Bärenklau, weiter aus.

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„Die Pflanze ist nicht ungefährlich“

Das Sachgebiet „Gartenkultur und Landespflege“ rät deshalb, bereits die kleinen Pflanzen, die schon im Mai eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter erreichen können, zu beseitigen. Dazu hackt man die Pflanze unterhalb des Vegetationskegels ab oder sticht sie mit einem Spaten aus. Die Pflanze nur abzuschneiden reicht nicht, da sie oberhalb des Vegetationspunktes wieder austreibt. Selbst wenn die Pflanze beseitigt wurde, sollte der Standort weiter im Auge behalten werden, da Jungpflanzen, die sich durch Samenverbreitung vermehren, das ganze Jahr über austreiben können.

Die Herkulesstaude ist deshalb gefährlich, weil der Wirkstoff in den Nesselhaaren in Verbindung mit Tageslicht fototoxisch wirkt. Das kann zu heftigen Hautreaktionen führen, die an starke Verbrennungen ersten und zweiten Grades erinnern. Blasen und Quaddeln sind des Öfteren schmerzhafte Erfahrungen, wenn die Pflanze berührt wurde.

Bekämpfen sollte man den Riesen-Bärenklau nur bei bedecktem Himmel und ausgerüstet mit Schutzkleidung.

Der Riesen-Bärenklau ist eine mehrjährige, giftige Pflanze, die eine Höhe von bis zu vier Meter erreichen kann. Ab dem zweiten Standjahr blüht sie in großen Dolden. Die Pflanze stirbt nach der Blüte ab. Allerdings bildet sie vorher bis zu 50.000 flug- und schwimmfähige Samen. Daher kommt es sehr rasch zu Massenbeständen. Auf wenig genutzten Flächen, wie Straßenböschungen, Waldrändern, Feuchtwiesen und Brachflächen breitet sie sich vermehrt aus. Durch ihr starkes Aufkommen verdrängt sie die heimische Vegetation.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Kreisfachberater des Sachgebietes Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Regensburg, Tel. 0941 4009 -361, 362, 619 gerne zur Verfügung.

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