Schwarzarbeit: Bewährungsstrafe für Geschäftsfrau

Kreis Regensburg. Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung für eine Geschäftsinhaberin aus dem Landkreis: Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg hatten ergeben, dass Frau über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Arbeitnehmer in ihrem Betrieb beschäftigt hatte, ohne diese bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.

Die Unternehmerin zahlte einigen Arbeitnehmern einen Teil des Lohns schwarz aus, andere erhielten den kompletten Lohn schwarz ausbezahlt.

Den Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Beschuldigte nicht nach.

Die so ersparten Sozialabgaben belaufen sich auf ca. 150.000.-- Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Firmeninhaberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000.-- Euro.

Zusätzlich muss die Unternehmerin die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.


"Kuchenbacken" mit Beton: OB Feller bei RAIL.ONE
Unruhe um Naturfriedhof: Stadt Nittenau löst Vertr...