Regensburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg, die von den Standorten Regensburg, Furth im Wald, Weiden und Hof aus gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht, kann auf ein erfolgreiches Jahr 2021 zurückblicken.

Zahlreiche Branchen (z. B. das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, so dass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt werden konnte.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt.

Ein umfassendes Hygienekonzept bot und bietet dabei nicht nur den Beamtinnen und Beamten selbst, sondern auch den überprüften Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern während der Prüfungsmaßnahmen den notwendigen Gesundheitsschutz.

Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg wurden in 2021 rund 1.100 Arbeitgeber geprüft (2020: rund 1.000), circa 1.800 Strafverfahren (2020: rund 1.400) eingeleitet und etwa 1.500 Strafverfahren (2020: ca. 1.500) abgeschlossen.

Die straf- und bußgeldrechtlich ermittelte Schadenssumme betrug in 2021 im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg rund 14,7 Millionen Euro (2020: ca. 12,2 Millionen Euro).

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat verschiedene Gesichter: Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer ist strafbar, ebenso das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung zum gleichen Zweck. Strafbar ist aber auch die Inanspruchnahme zu Unrecht ausbezahlter Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben.

Bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen, wie der korrekten Ausbezahlung des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns, drohen Arbeitgebern, neben empfindlichen Geldbußen, unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.

So konnten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Regensburg in diesem Zusammenhang in 2021 insgesamt 73 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen zum Abschluss bringen.

Zunehmend ist die Bedeutung von Ermittlungen gegen die organisierte Form der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Täter in mafiösen Bandenstrukturen, die europaweit tätig sind, verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und stören den fairen Wettbewerb erheblich.

Durch ihre Aufgabenwahrnehmung sichert die FKS staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so insgesamt für Ordnung und Fairplay auf dem Arbeitsmarkt.