Amberg/Amberg-Sulzbach. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel in der aktuellen Risikobewertung als gering ein.


Seit circa zwei Wochen wurde in ganz Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Gründe hierfür sind, dass die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch der Erreger der Geflügelpest (HPAIV) schneller inaktiv wird. Daher wird die von der Stadt Amberg angeordnete Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

Da allerdings in den letzten Wochen aus Polen und Tschechien noch eine Reihe von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bekannt wurden, muss grundsätzlich nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten.

Diese Schutzvorkehrungen betreffen die Sicherung der Ställe, die eingesetzte Schutzkleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge und weitere Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb. Zudem bleibt ein allgemeines Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, und ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel in Kraft. Die Maßnahmen wurden in einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 3 vom 2. Februar 2021 (www.amberg.de/amtsblatt) bekanntgegeben.