Starke Frequentierung der Industriestraße und eine neue Tagespflegeeinrichtung im Bauausschuss

Nittenau. „Verkehrsregelung in der Industriestraße", notwendig wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Anwohner befürchten eine stärkere Frequentierung der Industriestraße durch eine Baulandausweisung und den Neubau von zwei Verbrauchermärkten.


Kollaps in der Industriestraße?

Wie kann eine Entschärfung dieser Situation gelingen? Die Stadtverwaltung griff die Problematik auf und erachtete einen Erlass eines einseitigen Parkverbots als zielführend.

Ein einseitiges Parkverbot, ob auf der rechten oder linken Seite, war die eine Sache, die im Gremium diskutiert wurde, aber auch eine Einbahnregelung kam zur Sprache. Zweiter Bürgermeister Albert Meierhofer, der die Sitzung leitete, meinte, dass es bereits besprochen worden sei, dass die LKW-Fahrer nicht mehr in der Industriestraße parken, die Anwohner ihre Fahrzeuge in ihren eigenen Grundstücken abstellen sollen. Einstimmig beschlossen wurde, die Industriestraße mit einem einseitigen Parkverbot zu belegen, ob links oder rechts muss noch abgesprochen werden, mit den LKW-Führern soll wegen einer Parklösung gesprochen werden. Ebenfalls einstimmig erfolgte der Beschluss, dass die Zufahrtsstraße von der Brucker zur Industriestraße zu prüfen sei, ob diese als Einbahnstraße oder beiderseitigem Wechsel befahren werden kann.


Bauanträge

Erneut lag dem Gremium ein Bauantrag vor, der ohne jegliche Änderung wieder eingereicht worden war. Bereits beim ersten Mal fiel er wegen seiner Abweichungen vom Bebauungsplan durch. Nicht anders verhielt es sich diesmal. Es handelt sich dabei um den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten auf dem Grundstück Alte Regensburger Straße 19. Abweichungen, die den Wegfall eines eigenen Spielplatzes zu errichten beinhalten, ebenso eine Verringerung der Zufahrt zu den Stellplätzen auf weniger als drei Meter bzw. überhaupt nicht vorhanden sei. Einmütig versagten die Räte dem Projekt ihre Zustimmung.


Eine neue Tagespflegeeinrichtung für Nittenau hochwillkommen

Die volle Zustimmung fand der Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zu einer Tagespflegeeinrichtung mit Neubau einer Außentreppe auf dem Grundstück Fischbacher Straße 60. Die nächste Nutzungsänderung bezog sich auf den Umbau einer bestehenden Wohneinheit zum Hofladen auf dem Grundstück Hinterkohlstetten 1, bei dem keine Einwände kamen und dementsprechend die volle Zustimmung fand.

Weiter ging es mit Bauvoranfragen. Mit einer Gegenstimme wurde die Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Eckartsreuth 26 positiv beschieden.


Und wieder eine Straße

Beraten wurde über die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) „Einsiedlerstraße" zur Ortsstraße bzw. zum beschränkt-öffentlichen Weg (böW). Durch den Bau der Nord-Ost-Umgehung wurde die alte „Einsiedlerstraße" durchschnitten. Infolgedessen endet eine Teilstrecke davon an der neuen Trasse. Auf eine Einfahrt sei verzichtet worden, weil der Bau des Kreisels eine alternative Anbindung bietet. Und so kann diese Strecke nicht mehr als GVS eingestuft bleiben, weil sie schlichtweg keine Ortsteile mehr verbindet. Einstimmig beschloss das Gremium, den ersten Teil der Strecke als Ortsstraße und den hinteren Teil zum böW abzustufen. 

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