Das Landratsamt berichtet: Mit fünf Fällen am Dienstag (ein Fall kam nach Ergehen unserer gestrigen Pressemitteilung noch hinzu) steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.346. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt geringfügig von 24,3 auf 25,7, bleibt damit aber an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35. Dieser erfreulichen Entwicklung haben wir heute sogleich mit einer amtlichen Bekanntmachung Rechnung getragen, die in unserem Amtsblatt Nr. 29 veröffentlicht und in unserer Homepage abrufbar ist.


Mit neuen Infektionen werden wir heute nicht bei „Null" liegen, die Zahl scheint zur Stunde mit „Zwei" aber sehr überschaubar zu bleiben. Verstorben ist im Klinikum St. Marien in Amberg ein 78-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis. Die Zahl der Todesfälle hat sich damit auf 156 erhöht.

Vom 29. Mai bis zum heutigen 2. Juni blieb der Landkreis Schwandorf bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 mit dem Coronavirus Infizierten pro 100.000 Einwohner. Als Folge davon werden die Kontaktbeschränkungen ab dem 4. Juni gelockert. Erlaubt ist ab dann der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Bislang war nur ein Treffen mit einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden durfte.

Dass diese Lockerung nicht bereits ab dem nächsten Tag, sondern erst ab dem übernächsten Tag gilt, hat nichts damit zu tun, dass wir die Lockerungen nicht bereits am morgigen Feiertag erlauben hätten wollen. Der Grund ist ein anderer, und zwar die klare Vorgabe der Staatsregierung, an der wir nicht rütteln können. Gemäß § 3 Nr. 2 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten inzidenzabhängige Lockerungen ab dem übernächsten auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Und unsere Bekanntmachung durfte frühestens heute ergehen, da wir erst heute am fünften Tag in Folge unter einer Inzidenz von 35 liegen.

Juristisch ist das eine interessante Nische. Denn für diejenigen Lockerungen, die das Landratsamt am 31. Mai im Zuge einer Ermessensentscheidung mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums bei einer Inzidenz unter 50 verfügte, wurde die Frist von „5 plus 2 Tagen" auf „5 plus 1 Tag" verkürzt. Dagegen gilt für Lockerungen unter 35, denen keine Ermessensentscheidung vorausgeht, sondern die Rechtsfolge sind, weiterhin die alte Regel mit einer zweitägigen Karenzzeit.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.