Schwandorf. Das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen zu Kontroll- oder Einstellzwecken ist insbesondere vor dem Beginn der Jagdsaison am 1. Mai gängige Praxis bei der Jägerschaft und ist für eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung unabdingbar. Daher stellt sowohl das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier als auch auf Schießständen einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar, wie der Landkreis Schwandorf informiert.
Amberg. Grundnahrungsmittel sind Mangelware und ehrenamtliche Helfer müssen sich aufgrund von fehlender Schutzausrüstung beim Helfen selbst in Gefahr bringen. Vor ein paar Wochen waren diese Szenarien in einem Land wie Deutschland noch unvorstellbar. Heute sind sie teilweise Realität – so zum Beispiel auch zeitweise bei der Amberger Tafel. Diesem Mangel wirkten die Mitglieder von Round Table 235 Amberg-Sulzbach entgegen.