Schwandorf. Die Stadt Schwandorf setzt die neuen rechtlichen Möglichkeiten der geänderten Straßenverkehrsordnung um. Laut dieser können nun auch Streckenbezogene Tempo-30-Beschränkungen im unmittelbaren Bereich vor Schulen angeordnet werden. Davon macht man nun in Schwandorf Gebrauch, vor allem bei den Schulen, die nicht in einer verkehrsberuhigten Zone liegen. Dies sind die Grund- und Mittelschule Kreuzberg, die Mittelschule in Dachelhofen, die Grundschule in Klardorf, das Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium, die Mädchenrealschule St. Josef, die Konrad-Max-Kunz-Realschule und das sonderpädagogische Förderzentrums in Ettmannsdorf.

Das Ordnungsamt der Stadt hat im Vorfeld zusammen mit der Polizeiinspektion Schwandorf von Amts wegen geprüft, bei welchen Schulen im Stadtgebiet diese neue Regelung sinnvoll umgesetzt werden kann und sollte. Die Begrenzungen sind auch praxisbezogen auf die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen zugeschnitten. Überwacht werden diese in Zukunft durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - dem die Stadt, wie unlängst vom Verkehrsausschuss beschlossen, beitreten will. Außerdem ist auch immer mit einer Überwachung seitens der Polizeibehörden zu rechnen.

Oberbürgermeister Feller betonte beim Pressetermin vor der Grundschule Klardorf jedoch noch einmal, dass es bei der Einrichtung der 30er-Zonen nicht um die Generierung von Einnahmen gehe, wie schon in den sozialen Medien zu lesen gewesen sei, sondern um mehr Sicherheit für die Schüler und Schülerinnen. Hierfür hoffe er auf Akzeptanz und Einhaltung der Geschwindigkeitschbeschränkung, die auf maximal 300 Metern Länge gelte.