Tote Prostituierte: Ermittlungserfolg

Bild:(c) TommyS, pixelio.de  -  Regensburg. Der Ermittlungskommission „EKO Alemannen“ der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg gelang nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil einer 33-jährigen Frau in einer sogenannten Modell-Wohnung die Festnahme eines dringend tatverdächtigen Mannes. Dieser befindet sich nach Erlass eines Haftbefehles in einer Justizvollzugsanstalt.

Im Zuge von besonders personal- und zeitintensiven Ermittlungen gelang der Ermittlungskommission zeitnah ein wichtiger Erfolg. Aus Sicht der Polizei ist das Tötungsdelikt zum Nachteil einer 33-jährigen Frau mit rumänischer Staatsangehörigkeit, welches sich in der Nacht von Dienstag, 29.08.2017 auf Mittwoch, 30.08.2017 ereignet hatte, geklärt.

Die Kriminalbeamten sehen einen 21-jährigen Mann mit malischer Staatsangehörigkeit als für die Tat verantwortlich. Dieser konnte am Montagabend, 04.09.2017, gegen 18:30 Uhr im Stadtgebiet Weiden widerstandslos festgenommen werden. Am Dienstagnachmittag, 05.09.2017 erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg die Vorführung des Mannes vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht in Regensburg. Der Richter sah einen dringenden Tatverdacht als gegeben und erließ Haftbefehl gegen den 21-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes. Daraufhin erfolgte die Einlieferung des Mannes in eine Justizvollzugsanstalt.

Trotz der Festnahme am Montagabend standen für die Staatsanwaltschaft Regensburg und die ermittelnden Kriminalbeamten am Dienstag und Mittwochvormittag noch zwingend erforderliche Abklärungen hinsichtlich einer möglichen Täterschaft des Festgenommenen auf dem Programm. Erst am Mittwochvormittag ging beispielsweise ein dafür entscheidendes Untersuchungsergebnis von DNA-Spuren aus der Rechtsmedizin in Erlangen bei der Kripo ein.

Nachdem es zu Beginn der Ermittlungen keinen konkreten Tatverdacht gab, waren für die ca. 25 Angehörigen der eigens gegründeten „EKO Alemannen“ unzählige Fragen offen. 

So galt es, durch Vernehmungen und Befragungen, der Auswertung von  Videoaufnahmen und Kommunikationsdaten sowie der Sicherung von Spuren in der Tatwohnung, erste Ermittlungsansätze herauszuarbeiten. 

Durch diese umfangreichen Schritte, die ohne Unterbrechungen seit Bekanntwerden der Tat durchgeführt wurden, gelang es schließlich, Personen die sich in der Tatnacht im Anwesen aufgehalten haben, aber auch Personen aus dem sozialen Umfeld der Getöteten als mögliche Tatverdächtige auszuschließen oder neue Verdachtsmomente zu gewinnen.

Eine dieser Spuren führte schließlich zu dem tatverdächtigen 21-Jährigen, der die Tat im Wesentlichen auch einräumt. Bei dem Mann wurde unter anderem das Mobiltelefon der Geschädigten aufgefunden. Als Motiv sind demnach die Mordmerkmale Habgier und Verdeckungsabsicht als gegeben zu sehen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die 33-Jährige durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Halsbereich verstorben.

Der tatverdächtige 21-Jährige ist Staatsangehöriger der Republik Mali. Nach derzeitigen Erkenntnissen reiste er am 30.03.2017 als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland ein. Bereits am 20.06.2017 wurde sein Asylantrag seitens der Ausländerbehörden abgelehnt. Da der Mann jedoch nicht im Besitz eines gültigen Ausweispapieres war, wurden seitens der Ausländerbehörden bei der Republik Mali Passersatzpapiere beantragt. Bis zum Vorliegen dieser Papiere wurde die Abschiebung des Mannes ausgesetzt und eine zeitlich befristete Duldung ausgesprochen. Am 01.09.2017 wurde der Mann von Regensburg in eine Asylbewerberunterkunft in der nördlichen Oberpfalz verlegt.

Auch wenn der Kripo Regensburg mit der Festnahme des Mannes ein wichtiger Schritt bei der Aufklärung des Gewaltverbrechens gelungen ist, laufen die Ermittlungen auf Hochdruck weiter. 

Es gilt, noch offenen Fragen nachzugehen und die bisher gewonnenen Erkenntnisse weiter zu verifizieren.

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