Transportunternehmer zu Geldstrafe verurteilt – Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt

Landkreis Cham. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass ein Transportunternehmer aus dem Landkreis Cham in einem Zeitraum von fünf Jahren die Fahrer seines Betriebs nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte.

Obwohl dem Firmeninhaber die Verpflichtung als Arbeitgeber bewusst war, Sozialversicherungsbeiträge in richtiger Höhe an die zuständigen Einzugsstellen abzuführen, unterließ er es in 84 Fällen, diese Beiträge, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, monatlich ordnungsgemäß zu entrichten. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherungsträger beläuft sich auf circa 34.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 22.500 Euro. In der Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht, dass der Beschuldigte voll umfänglich geständig war und der entstandene Sozialversicherungsschaden durch den Unternehmer bereits vollständig beglichen wurde.


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