Landkreis Schwandorf: Kein Fall am Donnerstag – ein Fall am Freitag

Schwandorf. Das Landratsamt meldet Folgendes: Mit bislang einem Fall am heutigen Freitag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 8.369. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 12,2 und weist damit im Verlauf der letzten 14 Tage, den wir täglich aktualisiert auf der Titelseite unserer Landkreishomepage präsentieren, den niedrigsten Wert aus.


Entbürokratisierung

In einer Allgemeinverfügung, die wir gestern in unserem Amtsblatt veröffentlicht haben, haben wir eine Allgemeinverfügung vom 31. Mai über die Zulassung weiterer Öffnungsschritte aufgehoben. Damit haben wir aber keine Öffnungen zurückgenommen. Unsere Verfügung ist vielmehr dadurch entbehrlich geworden, dass sich die Öffnungen jetzt direkt aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ergeben.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Covid-19-Virusvarianten werden künftig nicht mehr nach dem Staat ihres erstmaligen Nachweises benannt, sondern mit Buchstaben des griechischen Alphabets. So wird aus der britischen Variante B.1.1.7. ab sofort „Alpha", aus der südafrikanischen Variante B.1.351 wird „Beta" und aus der jüngsten, der indischen Variante B.1.617.1 wird „Kappa". Begründung: Die Nennung einzelner Staaten im Kontext von Mutationen könnte die Menschen in den jeweiligen Staaten stigmatisieren. Bleibt zu hoffen, dass sich jetzt nicht die griechische Bevölkerung stigmatisiert fühlt, wenn alle Varianten nach ihrem Alphabet benannt werden.

Bundestag sorgt für Rechtssicherheit

Mit seinem gestrigen Beschluss hat der Deutsche Bundestag auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom März reagiert. Das Gericht erachtete eine im Jahr 2020 virtuell abgehaltene General- und Vertreterversammlung einer Genossenschaft als nicht mit dem COVID-19 Abmilderungsgesetz (COVMG) vereinbar und hat damit infrage gestellt, ob Mitgliederversammlungen zum Gesundheitsschutz digital abgehalten werden dürfen. Der Bundestag hat dazu gestern eine erfreuliche Klarstellung beschlossen. Virtuelle General- und Vertreterversammlungen sind bis Ende 2021 zulässig, ohne dass hierfür eine entsprechende Satzungsregelung erforderlich ist. Das COVMG wird zeitnah geändert, wobei diese Änderung rückwirkend zum 28. März 2020 gilt.

Schnittstelle zum Erstellen der digitalen Impfnachweise freigeschaltet

Die digitalen Impfnachweise können ab sofort in den bayerischen Impfzentren erzeugt und den Geimpften als Bestandteil ihrer Impfdokumentation (für die Erst- und Zweitimpfung) mitgegeben werden. Für Altfälle, die bereits vor Einführung des digitalen Impfnachweises ihre Zweitimpfung erhalten haben, soll das BayIMCO bis spätestens Mitte Juli so programmiert werden, dass der QR-Code auch nachträglich erzeugt werden kann. Zwischenzeitlich können diese Personen ihre digitalen Impfnachweise auch bereits in Apotheken erhalten. Ausgewählte Apotheken können ab Mitte Juni gegen Vorlage des gelben Impfpasses oder der Impfbescheinigung aus den Impfzentren digitale Impfnachweise ausstellen. Die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de wird künftig eine Übersicht bieten, welche Apotheken in der Nähe den digitalen Impfnachweis ausstellen. Bislang gibt es dort bereits eine Suchfunktion für Apotheken, die Schnelltests anbieten.

Erleichterungen für Trauungen und Bestattungen

Die hinlänglich kommunizierten Lockerungen und Öffnungsschritte gelten auch für standesamtliche und kirchliche Trauungen sowie für Beerdigungen. Dies wurde von Seiten der zuständigen Ministerien klargestellt.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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