Verstoß nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz

Symbolbild: (c) by by_manwalk_pixelio.png

Am Freitag, 10.02.2017, um 23:50 Uhr, wurden bei einer Personenkontrolle im Prägarten bei einem 20-Jährigen mehrere Marihuana-Kräutermischungen aufgefunden und sichergestellt.

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Bei dieser Durchsuchung kam auch ein nach dem Waffengesetz verbotenes „Butterflymesser“ zum Vorschein. Die Gegenstände wurden sichergestellt und der junge Mann angezeigt. Bei seinem Begleiter, einem ebenfalls 20-jährigen Mann wurde ein Einhandmesser aufgefunden, das nach dem Waffengesetz nur für einen bestimmten Personenkreis, zur Ausübung ihrer Tätigkeit, ein Mitführen zulässt. Auch dieser junge Mann war unberechtigt im Besitz dieses Messers und wurde angezeigt. 

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