Nittenau. Der Beschlussvorlage folgen und abstimmen oder ändern oder den Tagesordnungspunkt gänzlich absetzen und wieder aufs Tableau bringen? Keine leichte Entscheidung im Stadtrat, angesichts der Planungen zum Hochwasserschutz und deren Umsetzung, die im gesteckten zeitlichen Rahmen bleiben soll und keine bauliche Verzögerung mit sich bringen soll.


Andererseits stieß vor allem der SPD-Fraktion der Satz „Die Stadt Nittenau beabsichtigt nicht mehr den Bau des „Haus am Fluss" sauer auf, der so im Beschlussvorschlag enthalten war. „Darüber muss vorher ein Beschluss gefasst werden", war mehrfach zu hören, dem ein „Steht nicht auf der Tagesordnung" folgte. Monika Kulzer (SPD) sagte, dass die Beschlussfassung erst heute um 13.30 Uhr im Ratsinformationssystem reingestellt worden sei, also sehr kurzfristig, was sie schon verwundert habe. Fördergelder habe es gegeben, müssten die zurückgezahlt werden, wenn das Haus am Fluss nicht realisiert werde? Sie stehe sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen.

Thomas Hochmuth (CSU) schlug eine Sitzungsunterbrechung vor. Jürgen Kuprat (SPD) meinte, dass man auch dann nicht die nötigen Informationen habe. Albert Meierhofer meinte, dass es doch nur um den Standort des Hauses am Fluss gehe. Entscheiden müsse man über die statische Sache der Hochwasserwand bei der Angerinsel. Nach kurzer Beratung schlug Bürgermeister Benjamin Boml vor, dass am 7. Juli in einer außerordentlichen Stadtratssitzung der Punkt „Hochwasserschutz" besprochen und dann darüber abgestimmt werden soll. „Nicken bedeutet Zustimmung", stellte das Stadtoberhaupt fest.

Bevor sich diese Entscheidung und die vorhergehende Diskussion abzeichnete, stellten Christian Götz vom Wasserwirtschaftsamt Weiden, Fachbereich Wasserbau und Diplom-Ingenieur Roland Wach vom Planungsbüro Schlegel die Hochwasserschutz-Planungen vor, den zeitlichen Ablauf und die technischen Details. Götz sagte, die Planungen seien bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht, die Finanzierung habe man erhalten. Voraussichtlich werden Mitte August die Pläne zur Genehmigung beim Landratsamt Schwandorf eingereicht.

Wach sagte, dass die Schutzmaßnahmen entlang des Regens vom Bauhof bis zum kleinen Regen reichen, mit etwa 15 bis 20 Objekten, mit Deichen, Spundwänden, Schöpfwerken (Pumpwerke). Glaswände sollen Schutz bieten, lassen den Blick auf den Regen frei. „Klein Venedig", so lautet die Bezeichnung für den Bereich der Angerinsel. Barrierefrei soll sie gestaltet werden. Bei der „Angerinsel Ost" entsteht ein Glasaufsatzsystem und eine Treppenbrüstung aus Beton. Bei der „Angerinsel West" entfällt das „Haus am Fluss", so der Planer. Hier entsteht eine Wand mit Wasserspielen, die Zugänglichkeit zum Wasser wird mit einer Rampe ermöglicht. Abgrabungen wird es bei der Leitl-Insel und am Schießanger auf der rechten Seite geben. Bei der Einmündung zum kleinen Regen ist ein Schöpfwerk mit drei Pumpen vorgesehen.

Wach beantwortete Fragen, die aus dem Gremium gestellt wurden. Eine davon betraf das Aufschüttmaterial, ob das Material, das durch die Abgrabungen entsteht dafür verwendet werde und ob dies ausreiche. Wach verdeutlichte, dass es Verwendung finde, aber man vernünftiges Material brauche und ein gut Teil daher angeliefert werde. Befragt nach dem zeitlichen Ablauf antwortete er, dass die Ausführungsplanung auch von etwaigen Einsprüchen abhängig sei. Er rechne mit dem Beginn Anfang 2022. Ob die Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes Auswirkungen auf die unten liegenden Ortschaften haben? Hier sagte Wach, dass diese bei Null liegen. Im Anschluss daran kam es zur eingangs erwähnter Diskussion, die zur Vertagung führte. Über den weiteren Verlauf der Sitzung berichten wir gesondert.