Die am Mittwoch, 12. Mai, für den Landkreis Schwandorf verfügten Lockerungen können bis auf Weiteres bestehen bleiben. Zur Erinnerung: Lockerungen sind möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und müssen dann wieder zurückgenommen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.


Im Landkreis Schwandorf lagen wir am Freitag und am Samstag knapp über 100, heute liegen wir wieder knapp darunter.

Im Einzelnen stellen sich die Zahlen so dar:

Freitag, 14. Mai       28 Fälle        gesamt 8.165      Inzidenz 102,1

Samstag, 15. Mai    17 Fälle        gesamt 8.182      Inzidenz 100,8

Sonntag, 16. Mai     noch nicht abgeschlossen       Inzidenz   98,1


Aktuell gibt es keinen Hotspot im Landkreis. In all den Seniorenheimen im Landkreis, die von einem Ausbruch betroffen waren, konnte dieser zwischenzeitlich offiziell für beendet erklärt werden. Das Infektionsgeschehen ist vielschichtig und diffus. Wie unseren regelmäßigen Wochenübersichten zu entnehmen ist, verteilen sich die Fälle flächendeckend über den gesamten Landkreis. Die jüngsten Fälle machen dabei keine Ausnahme.

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut geändert

Am Samstag, 15. Mai, ist die Sechste Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Da darüber überörtlich berichtet werden wird, beschränken wir uns auf folgende Hinweise:

- In Bezug auf Erleichterungen für Geimpfte und Genesene verweist die bayerische Verordnung jetzt auf die Regelungen des Bundes in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

- Erforderliche Tests für den Besuch von Einrichtungen oder gastronomischen Betrieben sind nur noch 24 Stunden und nicht mehr 48 Stunden gültig. Das gilt auch für PCR-Tests.

- Ab dem 21. Mai sind bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter anderem die Öffnung von Beherbergung mit negativem Test, die Öffnung touristischer Angebote mit negativem Test und die Proben von Laien und Amateurensembles möglich.

- Die Geltungsdauer der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde um weitere vier Tage von zuletzt 2. Juni auf jetzt 6. Juni verlängert.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.