In einem kleinen Hobbygeflügelbestand mit 34 Tieren im Markt Lappersdorf besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat bei einer verendeten Gans Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich um die hochpathogene Form (Geflügelpest) handelt, laufen derzeit am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald. 

Das Veterinäramt hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde gesperrt, die Tiere bereits am am Freitagabend gekeult. Das Landratsamt ermittelt nun, auf welchem Weg der Erreger in den Geflügelbestand gelangt ist und welche Kontaktbetriebe es gibt.

Bei Bestätigung des Verdachts durch das FLIwird das Landratsamt Regensburg umgehend im Umkreis von mindestens drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters einen sogenannten „Sperrbezirk“ einrichten. Um das Gehöft würde zusätzlich im Radius von zehn Kilometern ein sogenanntes „Beobachtungsgebiet“ eingerichtet werden. Die betroffenen Ortsteile wird das Landratsamt dann in einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. Die im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden bei Bestätigung des Verdachts auf Geflügelpest vom Veterinäramt untersucht.

Derzeit werden vom Friedrich-Loeffler-Institut auch zwei Verdachtsfälle von Aviären Influenzaviren des Subtyps H5 bei einer in der Gemeinde Pettendorf aufgefundenen Wildgans und bei einem in der Gemeinde Pentling verendeten Schwan abgeklärt.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen.

Kontakt:

Landratsamt Regensburg

Abteilung Veterinäramt

Tel. 0941 / 4009 – 517

E-Mail: veterinäDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fax: 0941 / 4009 - 560

Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Regensburg sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.

Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die Behörden des Freistaats stehen in intensivem Kontakt mit dem Bund und beobachten die Situation genau.

Wichtige Infos zur Vogelgrippe finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter (www.landkreis-regensburg.de). Unter der Rubrik Vogelgrippe sind sowohl die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Stallpflicht, zum Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel sowie die Pressemitteilung des Umweltministeriums und die Eilverordnung des Bundes über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar.

 

Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen

 

Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat Bayern auch die Überwachung verstärkt, indem das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert wird. In Bayern laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Monitoringprogramme auf AIV Infektionen für Wildvögel und Hausgeflügel. 

Weitere Informationen dazu unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

Aktuelle Zahlen zur Geflügelpest in Bayern finden Sie unter folgendem Link:http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_2016.htm